Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB mehr verpassen.

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Landgericht Lüneburg verurteilt PrismaLife AG zur Rückabwicklung zweier Rentenversicherungen

Bremen (ots)

Mit Urteil vom 26.10.2018 - 5 O 114/17 - hat das Landgericht Lüneburg die PrismaLife AG nach erfolgtem Rücktritt zur Rückabwicklung zweier Rentenversicherungen verurteilt. Der Klage wurde überwiegend in Höhe von weiteren 5.084,58 Euro stattgegeben, nachdem bereits im Vorhinein ein Anerkenntnisurteil zugunsten des Klägers in Höhe von 2.573,00 Euro ergangen war. Das Landgericht bestätigte die Auffassung von HAHN Rechtsanwälte, dass der Kläger noch im Jahre 2015 wirksam bzw. fristgerecht von den Verträgen zurückgetreten ist. Da die Rücktrittsbelehrungen fehlerhaft gewesen sind, ist die 30-tägige Frist nicht in Lauf gesetzt worden.

Der Kläger hatte im Jahre 2004 und 2005 jeweils eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der Beklagten abgeschlossen. In dem Vertragsantrag vom 21.12.2004 wurde von der PrismaLife auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hingewiesen. Gesetzlich vorgesehen war zu diesem Zeitpunkt jedoch ein 30-tägiges Rücktrittsrecht, so dass die Belehrung schon unter diesem Gesichtspunkt inhaltlich fehlerhaft gewesen ist. Auch die Belehrung aus dem Jahr 2005 wurde vom Landgericht als fehlerhaft eingestuft, da sie nicht ausreichend drucktechnisch hervorgehoben war.

Das Landgericht bestätigte damit, dass der Kläger noch fristgerecht den Rücktritt von seinen Rentenversicherungsverträgen erklärt hatte mit der Folge, dass die Verträge rückabzuwickeln sind. Zugesprochen wurden dem Kläger daher die eingezahlten Versicherungsprämien zuzüglich eines Nutzungsersatzanspruchs abzüglich eines Wertersatzes für den Todesfall- und Berufsunfähigkeitsschutz.

"Die Verträge sind im sogenannten Antragsmodell zustande gekommen, die sich häufig mangels ordnungsgemäßer Rücktrittsbelehrung rückabwickeln lassen", erläutert Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. "Die Belehrungen sind beispielsweise regelmäßig nicht drucktechnisch hervorgehoben, sodass die Rücktrittsfrist nicht zu laufen beginnt", so Brockmann weiter. Im Fall eines Rücktritts lassen sich daher im Vergleich zu einer Kündigung, bei dem der Versicherungsnehmer nur den aktuellen Rückkaufswert erhält, erhebliche Mehrwerte erzielen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
  • 05.11.2018 – 11:00

    Landgericht Ravensburg belebt Widerrufsjoker neu

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 21. September 2018 - 2 O 21/18 - entschieden, dass die Widerrufsinformation eines Immobilien-Darlehensvertrages vom 16.02.2012 nicht ordnungsgemäß ist. Grund: Die dort verklagte Sparkasse habe durch ihre AGB-Regelung in Ziff. 11 die Ausübung des Widerrufsrechts unzulässig erschwert. Durch die unzulässige AGB-Klausel entstehe bei einem Darlehensnehmer der ...

  • 14.10.2018 – 13:13

    Hahn: "Die Musterfeststellungsklage ist für Dieselfahrer eine Mogelpackung"

    Hamburg (ots) - "Die Musterfeststellungsklage nach dem Musterfeststellungsverfahrensgesetz der Bundesregierung wird aktuell als Allheilmittel für Dieselfahrer gepriesen", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. "Wir sehen ein solches Instrument kritisch und für die betroffenen Dieselfahrer als "Mogelpackung" an. Das Verfahren, in dem über ...