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LG Hamburg verurteilt erstmals Volkswagen Bank GmbH nach einem Autokredit-Widerruf

Hamburg (ots)

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Volkswagen Bank GmbH mit Urteil vom 12. November 2018 - 318 O 141/18 - erstmals entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. "Das aktuelle Urteil ist nach unserer Kenntnis das erste positive gegen die Volkswagen Bank GmbH aus dem norddeutschen Raum", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. HAHN Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und diese für den Kläger gerichtlich geltend gemacht. Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern auch von den Durchfahrtsbeschränkungen im Hamburger Stadtteil Altona betroffen. Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen Ausweg.

Im Mai 2014 schloss der Kläger als Verbraucher mit der Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW Tiguan 2.0 TDI Sport mit einem vom Abgasskandal betroffenen Motor. Sodann widerrief der Kläger im Dezember 2017 seine Erklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages. Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nur dann zu laufen, wenn die Angaben im Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie ihr Fahrzeug entweder teil- oder vollfinanzieren.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im Vertrag führt nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufvertrags. Es handelt sich dabei um verbundene Geschäfte. Die Bank tritt im Rahmen der Rückabwicklung an die Stelle des Autohauses. Daher erhält der Verbraucher bei einer Rückabwicklung eines Autokredits nicht nur sämtliche Raten, sondern auch die geleistete Anzahlung von der Bank zurück. "Ob sich der Kunde dabei für die gefahrenen Kilometer einen Wertverlust anrechnen lassen muss, ist bei neueren Darlehensverträge ab dem 13. Juni 2014 rechtlich zumindest umstritten", erläutert Hahn. "Die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf ist auch bei Benzinern und solchen Dieselfahrzeugen möglich, bei denen keine Abgasmanipulation nachgewiesen wurde", sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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