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Scottish Widows überträgt Lebensversicherungsbestand auf eine Tochtergesellschaft - HAHN Rechtsanwälte informiert Versicherungsnehmer über Handlungsoptionen

Bremen (ots)

Nachdem bereits Standard Life angekündigt hat, bestimmte Lebensversicherungsbestände auf eine irische Tochtergesellschaft zu übertragen, folgt auch nun die Scottish Widows Limited - besser bekannt unter der Servicemarke Clerical Medical - diesem Vorbild. Aufgrund des drohenden Brexits beabsichtigt nun auch die Scottish Widows ihr europäisches Portfolio auf eine neue juristische Person, die Scottish Widows Europe S.A. ("SWE") mit Sitz in Luxemburg zu übertragen. Clerical Medical schreibt in einem Rundschreiben aus Dezember 2018, dass das geplante Vorhaben noch der Genehmigung des Gerichts in einer für den 14. März 2019 angesetzten Anhörung bedürfe. Im Falle der Genehmigung der Übertragung sei die Scottish Widows Europe S.A. zukünftig Versicherungsträger. Bei der SWE handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Scottish Widows Limited, die der luxemburgischen Versicherungsaufsicht unterliegt.

"Viele Versicherungsnehmer der Clerical Medical sind verunsichert und können die Konsequenzen nicht abschließend einschätzen", weiß Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwaelte. "Letztendlich vermag keiner eine zuverlässige Prognose abzugeben, wie sich der Brexit vollziehen wird und welche Auswirkungen dieser hat", so Brockmann weiter. Die wohl für die Versicherungsnehmer gravierendste Folge der geplanten Übertragung dürfte sein, dass die Verträge zukünftig nicht mehr dem britischen Sicherungsfonds UK Financial Services Compensation Scheme (FSCS) unterliegen. Damit würde im Insolvenzfall eine Entschädigungszahlung durch den Sicherungsfonds wegfallen. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das vor der Übertragung eintritt.

HAHN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern, sich fachkundigen Rat zu den Handlungsoptionen einzuholen und bietet eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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