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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

HAHN Rechtsanwälte klagt gegen BMW auf Schadensersatz für geschädigten Diesel-Besitzer

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Hamburg (ots)

HAHN Rechtsanwälte reichen Schadensersatzklage gegen BMW AG ein. Gegenstand der eingereichten Klage sind die Ansprüche wegen eines BMW 750Ld xDrive. Nachdem der Abgasskandal zunächst nur den Volkswagen-Konzern betroffen hatte, rücken derzeit weitere Pkw-Hersteller in den Fokus. Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche geschädigte Kunden der BMW AG. Sie bietet allen Besitzern von allen betroffenen BMW Dieselfahrzeugen die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenlos prüfen zu lassen. Im Abgasskandal haben nahezu alle Besitzer von Dieselfahrzeugen enorme Wertverluste hinnehmen müssen. Ärgerlich für Dieselinhaber ist besonders, dass viele der Dieselfahrzeuge auch nach einem Softwareupdate nicht in Fahrverbotszonen einfahren dürfen.

Deutsche Umwelthilfe testet BMW Diesel-Fahrzeuge

In verschiedenen Praxistests hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. festgestellt, dass die im realen Fahrbetrieb gemessenen Abgaswerte erheblich von den von der BMW AG angegebenen Abgasemissionswerten abweichen.

Von der deutschen Umwelthilfe wurden bisher die folgenden Fahrzeuge von BMW getestet:

Hersteller/Modell   CO2-         NOx-         NOx-     Erstzulassung
                    Emissionen   Emissionen   Faktor*
BMW 318d, Touring 
(schwarz)           133 g/km     95 mg/km     1,2      02/2016
BMW 318d, Touring 
(silber)            141 g/km     200 mg/km    2,5      02/2016
BMW 318d, Touring 
(weiß)              140 g/km     525 mg/km    6,6      06/2016
BMW 320d, Touring   150 g/km     199 mg/km    2,5      09/2017
BMW 320d Efficient 
Dynamics, Touring   128 g/km     212 mg/km    2,6      09/2016
BMW 320d GT xDrive  135 g/km     360 mg/km    4,5      06/2015
BMW 520d, Touring   130 g/km     387 mg/km    4,8      03/2016
BMW 520d, Touring   139 g/km     272 mg/km    3,4      11/2015
BMW 750d xDrive**   188 g/km     646 mg/km    8,1      09/2014
BMW X1 xDrive18d    151 g/km     238 mg/km    3        09/2016
BMW X5 xDrive25d    160 g/km     283 mg/km    3,5      12/2014

Der NOx-Grenzwert nach Euro 6 (Dieselmotor) für den getesteten BMW 750d beläuft sich auf 80 mg/km. Im Praxistest wurde von der Deutschen Umwelthilfe ein NOx-Wert von 646 mg/km gemessen. Mit anderen Worten hat der getestete BMW mehr als 8 Mal mehr NOx ausgestoßen als erlaubt. Denknotwendig müssen also Einrichtungen in diesem Fahrzeug verbaut sein, die für das Ergebnis sorgen, dass unter Prüfbedingungen ein Wert von 80 mg/km nicht überschritten wird.

Rückruf für Softwareupdate bei BMW

Im Februar 2018 kam es zur Rückrufaktion hinsichtlich des BMW 750d und auch des BMW M550d. Der Rückruf wurde damit begründet, dass "bei internen Tests" festgestellt worden sei, dass eine korrekt entwickelte Software einigen dafür nicht geeigneten Modell-Versionen irrtümlich zugeordnet wurde. Der Regenerationszyklus des NOx-Speicherkatalysators werde bei den betroffenen Modellen im Gegensatz zu den Modellen mit dem Kombinationssystem aus SRC und NOx-Speicherkatalysatorsystem mit demselben Motor nicht häufig genug ausgelöst. Abhilfe schaffe ein Softwareupdate.

In den Schreiben an die BMW-Besitzer aus Juni 2018 heißt es:

"die Motorsteuerung Ihres Fahrzeugs wurde irrtümlicherweise mit einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war. Dies führt bei längeren Fahrten zu erhöhtem NOx-Emissionen, da die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen erfolgt.

Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet. Deshalb müssen die Steuergeräte programmiert werden. Die BMW AG hat durch Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 13.03.2018 Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges auferlegt erhalten, die im Rahmen dieses Rückrufes umzusetzen sind."

Nähere Ausführungen zu dem benannten Irrtum der BMW AG sind in den Schreiben an die BMW-Fahrer nicht enthalten. Das Angebot einer Hardware-Umrüstung wurde ebenfalls nicht unterbreitet.

Nicht nur Oberklasse betroffen?

Betroffen sollen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht nur die Oberklasse-Fahrzeuge der BMW AG sein. Von dieser wurde beim BMW 318d Touring ein NOx-Wert von 525 mg/km gemessen. Somit hat dieses Dieselfahrzeug in dem Praxistest der Deutschen Umwelthilfe 6,6 Mal mehr NOx als zulässig ausgestoßen.

Den Praxistest des BMW 320d kommentierte der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich und Leiter der Abgasmessungen im EKI-Projekt wie folgt:

"Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht gedeckt."

Schadensersatz für BMW-Besitzer

Anknüpfungspunkt für die Schadensersatzansprüche der BMW-Besitzer ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch die BMW AG. Insofern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche beauftragt werden. "Der dem Kunden entstandene Schaden liegt nicht nur darin, dass sein erworbenes BMW-Dieselfahrzeug einen geringeren Wert hat als bei Erwerb erwartet. Vielmehr muss der Kunde - sollte er sich weigern, von BMW angebotene Veränderungen am Fahrzeug durchzuführen - mit der Untersagung des weiteren Betriebs auf öffentlichen Straßen nach § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung rechnen", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte.

"Besitzer betroffener BMW-Dieselfahrzeuge sollten nicht länger warten. Der bereits entstandene Schaden sollte vor einer weiteren Ausweitung des Skandals kurzfristig geltend gemacht werden", meint Anwalt Rugen. HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Besitzern eine Erstbewertung durch spezialisierte Rechtsanwälte kostenfrei an.

Gerichtliche Durchsetzung der Schadensansprüche

Hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche können BMW-Besitzer auf die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung setzen, wenn der Teilbereich Verkehr mitversichert ist oder sogar eine reine Verkehrsrechtsschutz-versicherung zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Das "Risiko" der Durchsetzung der Ansprüche beläuft sich sodann typischerweise auf den Betrag einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Der den Diesel-Fahrern entstandene Schaden beläuft sich typischerweise auf ein Vielfaches dieses Betrages.

Widerruf des Finanzierungsvertrags

Sofern das Fahrzeug über die BMW Bank GmbH finanziert wurde, kann anwaltlich zudem geprüft werden, ob eine Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags und des damit verbundenen Fahrzeugkaufs noch über das sog. Widerrufsrecht erreicht werden kann. Oftmals hat die BMW Bank GmbH im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen die Angabe gemacht, dass im Rahmen der Rückabwicklung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 EUR zu zahlen ist. Zu einem Darlehensvertrag der Mercedes-Benz Bank AG, das diese Angabe von 0,00 EUR ebenfalls enthielt, hat das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 21.08.2018 - 25 O 73/18 - entschieden, dass das bestehende Widerrufsrecht aus diesem Grund noch nach Jahren wirksam ausgeübt werden konnte. Das Landgericht Aurich hat in seinem Urteil vom 13.11.2018 - 1 O 632/18 - ebenfalls entschieden, dass wegen dieser Angabe von 0,00 EUR ein mit der Opel Bank GmbH geschlossener Darlehensvertrag samt Fahrzeugkauf rückabwickelt werden konnte. Die Rechtsprechung dieser beiden Gerichte lässt sich eins zu eins auf die BMW Bank GmbH übertragen.

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Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Tel.: 040-3615720
Fax: 040-361572361
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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