Autokreditverträge der Bank11 eröffnen beim LG Düsseldorf Rückabwicklungsmöglichkeit im Dieselskandal
Hamburg (ots)
Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat sich in der mündlichen Verhandlung zum Rechtsstreit 13 O 175/18 festgelegt, dass die Autokreditverträge der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH die Frist zur Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in Lauf setzen, wenn sie die Formulierung enthalten: "Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen." Zu diesem Rechtsstreit mit der Bank 11 war es gekommen, weil ein Kunde dieser Autobank im April 2018 sein Widerrufrecht hinsichtlich einer Pkw-Finanzierung aus dem Jahr 2013 unter Berufung auf Fehler im Vertrag ausgeübt hatte und die Bank11 das Vorhandensein von Fehlern vorgerichtlich nicht akzeptieren wollte.
"Wenn eine Autobank nicht sämtliche oder fehlerhafte Informationen in den Finanzierungsvertrag aufnimmt, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, ist eine Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher oder Existenzgründer auch heute noch möglich", weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Das Landgericht Düsseldorf ist wegen des Sitzes für Verbraucherklagen gegen diese Bank zuständig, weshalb die Ausführungen der 13. Zivilkammer sehr erfreulich für die Kunden der Bank sind", so Hahn weiter.
Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler in den Formularen der Autobanken führt rechtlich nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Es handelt sich um sog. verbundene Geschäfte. Aus diesem Grund kann das Widerrufsrecht im Dieselskandal zielführend genutzt werden. "Der Widerruf des Finanzierungsvertrags ist insbesondere dann für Verbraucher interessant, wenn sie zum Zeitpunkt des Erwerbs ihres Schummel-Diesels noch nicht über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügten", sagt Hahn. "In den sogenannten Widerrufsfällen wird Versicherungsfall nämlich nicht durch Überreichen der unzureichenden Vertragsunterlagen durch die Autobank, sondern erst mit Erhalt des Ablehnungsschreibens der Bank begründet Da der Auto-Widerrufsjoker in der Bevölkerung noch nicht so bekannt ist, haben bisher noch nicht so viele Verbraucher ihr Widerrufsrecht im Diesel-Skandal genutzt.
HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Fehler und fehlende Informationen hat die Kanzlei ebenfalls beispielsweise in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH, der Mercedes-Benz Bank AG und der BMW Bank GmbH gefunden. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt mehr als tausend Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen .
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