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Mercedes freiwillige Kundendienstmaßnahme - Warnung vor der 100 Euro Software-Update Falle

Bremen (ots)

Die Daimler AG hat in den letzten Monaten zahllose Schreiben an ihre Kunden gesendet und diese zum Software-Update aufgefordert.

Dort steht u.a. regelmäßig: "Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update für Ihren Dieselmotor". Was sich zunächst harmlos anhört, dürfte aber im Regelfall einen sehr ernsten Hintergrund haben: den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Daimler versucht so nach Ansicht von HAHN Rechtsanwälte den Kunden eine Falle zu stellen: wird das freiwillige Update durchgeführt, erhält der Kunde keine Information mehr darüber, dass er einen "Schummeldiesel" hat.

Ein Beispiel: einer unserer Mandanten hatte im März 2019 ein Schreiben von Daimler erhalten. Dort heißt es vermeintlich unschuldig:

"Freiwillige Kundendienstmaßnahme-Software-Update für Ihren Dieselmotor. Sehr geehrter Herr ..., mit dem Kauf Ihres Mercedes-Benz haben Sie uns Ihr Vertrauen entgegengebracht. Dafür bedanken wir uns. In Abstimmung mit den Behörden werden wir im Rahmen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme die Software des Motorsteuergerätes von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 aktualisieren. Dieses Software-Update für Ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt werden. ... Das Kraftfahrt-Bundesamt hat uns auf dieser Basis die erforderliche Genehmigung für das Software-Update Ihres Fahrzeugs erteilt."

Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. Motorsteuerung war im gesamten Schreiben keine Rede. Unser Mandant führte das Update daraufhin nicht durch.

Mit Schreiben aus August 2019 dann der Offenbarungseid:

"Sehr geehrter Herr ..., es freut uns sehr, dass Sie uns mit dem Kauf Ihres Mercedes-Benz Ihr Vertrauen entgegengebracht haben. Vor einigen Wochen haben wir Sie über die anstehende Aktualisierung der Software des Motorsteuergerätes von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 informiert und Sie darum gebeten einen Termin zur Durchführung der freiwilligen Kundendienstmaßnahme mit Ihrem Servicepartner zu vereinbaren.

Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs durchführen. Das Software-Update für Ihr Fahrzeug liegt vor und kann aufgespielt werden. Der offizielle Bescheid zu diesem Rückruf sieht vor, dass Daimler damit spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung verändert, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft." (Hervorhebung durch uns)

Selbst in diesem Schreiben ist die faktisch vorhandene unzulässige Abschalteinrichtung und damit illegale Software-Manipulation noch beschönigend damit beschrieben, dass "spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig eingestuft werden".

Erstaunlich ist dabei, dass offensichtlich sowohl Daimler als auch das Kraftfahrt-Bundesamt in diesem Fall von vornherein wussten, dass in dem betroffenen Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war, im ersten Schreiben davon aber nichts mitteilten. Für HAHN Rechtsanwälte sind diese Schreiben weitere Indizien dafür, dass Daimler hofft, mit "freiwilligen Kundendienstmaßnahmen", vom Kraftfahrt-Bundesamt gedeckt, die eigenen Manipulationen unter den Teppich zu kehren.

Faktisch dürften sich also freiwillige Kundendienstmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt regelmäßig zu verpflichtenden Software-Updates umwandeln.

Vor diesem Hintergrund kann nur noch einmal dringend davon abgeraten werden, ein freiwilliges Software-Update aufspielen zu lassen!

Hinzu kommt, dass zahlreiche Kunden uns davon berichtet haben, dass Ihr Wagen nach einem solchen Update z.B. mehr Sprit verbraucht, weniger Leistung hat, einen lauteren Motor, Schaltprobleme aufgetreten sind und sogar von Motorproblemen berichtet wird.

Außerdem haben Kunden davon berichtet, dass das Update bei Inspektionen bei Daimler Händlern einfach ohne zu fragen oder sogar gegen den ausdrücklichen Willen der Kunden aufgespielt worden ist.

All diese Umstände erklären aus Sicht von HAHN Rechtsanwälte auch, warum Daimler nun versucht die Kunden mit 100,- EUR Gutscheinen zur Durchführung des Updates zu locken.

HAHN Rechtsanwälte raten also ausdrücklich: führen Sie kein Update durch, sondern klagen Sie gegen Daimler wegen "Dieselmanipulation".

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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