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EuGH erklärt Abschalteinrichtungen per se für unzulässig

Hamburg (ots)

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 - jegliche Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems ausübt, als illegale Abschalteinrichtung erklärt und damit die Rechte von Verbrauchern im Diesel Abgasskandal gestärkt. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung den Ausführungen der Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 30.04.2020. Demnach sind Abschalteinrichtungen, die auf dem Prüfstand die Abgasreinigung verbessern, um die Zulassung zu erhalten, unzulässig. Das gilt sogar dann, wenn die verbesserte Leistung des Emissionskontrollsystems auch unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße punktuell erfolgt. Somit ist auch das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren.

Gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 müssen Fahrzeuge die Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen einhalten. Eine Software, die die Höhe der Fahrzeugemissionen nach Maßgabe der von ihr erkannten Fahrbedingungen modifiziert und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen, stelle eine Abschalteinrichtung dar, so das Gericht. Und diese seien unzulässig. Dass Abschalteinrichtungen, wie von den Herstellern zu ihrer Verteidigung regelmäßig vorgebracht wird, zum Motorschutz nötig seien, sieht das Gericht nicht. Das Argument, Abschalteinrichtungen seien nötig, um den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, lassen die Richter nicht gelten.

"Der Europäische Gerichtshof hat den betroffenen Verbrauchern im Diesel Abgasskandal ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk gemacht", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, der mit HAHN Rechtsanwälte insgesamt mehr als 8.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Das Urteil macht deutlich, dass die Verteidigung der Hersteller, die sich auf den Schutz des Motors berufen, nicht überzeugen kann. "Betroffene Autofahrer können ihr Recht auf Schadensersatz nunmehr mit Unterstützung des EuGH-Urteils gegen Daimler, BMW und die Volkswagen-Gruppe u.a. einfacher durchsetzen", sagt Hahn.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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