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LG Hannover verurteilt Provinzial Lebensversicherung bei Darlehenswiderruf

Hamburg (ots)

Das Landgericht Hannover hat in seinem Urteil vom 10.12.2020 - 3 O 82/20 - entschieden, dass auch die Provinzial Lebensversicherung Hannover nach einem Widerruf sämtliche Zahlungen des Darlehensnehmers mit einer Verzinsung in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückgewähren muss. Die in der Nähe von Bremen wohnhaften Kläger schlossen mit der Provinzial Lebensversicherung am 11.07.2011 einen grundschuldbesicherten Darlehensvertrag über 100.000,00 EUR zur Finanzierung des Kaufpreises für ihr Eigenheim. Unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen erklärten die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger mit Schreiben vom 09.04.2020 den Widerruf bezüglich dieses Immobiliardarlehensvertrags. Die Provinzial akzeptierte zwar, dass der annähernd neun Jahre nach Vertragsabschluss erklärte Widerruf wirksam war und ein Rückabwicklungsverhältnis entstehen ließ. Sie wollte den Klägern jedoch nicht sämtliche Vorteile aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gewähren, weshalb es zum Rechtsstreit kam.

"Das Landgericht Hannover hat nun entschieden, dass den Klägern Verzinsungsansprüche bezogen auf jede einzelne Zahlung auf das widerrufene Darlehen in Höhe von insgesamt 5.238,55 EUR zustehen", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Damit ist das Landgericht unserem Vortrag gefolgt und hat die Provinzial Lebensversicherung zu Recht zur Zahlung verurteilt."

Zurzeit bietet HAHN Rechtsanwälte kostenfreie Überprüfungen von Darlehensverträgen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an. Bei Darlehensverträgen, die vor dem 13.06.2014 geschlossen wurden, kann der Darlehensnehmer seine Ansprüche auf Rückzahlung sämtlicher Zahlungen auf den zu widerrufenden Vertrag nebst einer Verzinsung geltend machen, die HAHN Rechtsanwälte auch beim Landgericht Hannover erfolgreich durchgesetzt hat.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

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