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Zwei neue LG Stuttgart-Urteile: Mercedes Diesel entsprechen nicht den EU-Vorgaben

Hamburg (ots)

Mit zwei Urteilen vom 17.12.2020 - 20 O 267/20 und 20 O 271/20 - hat das Landgericht Stuttgart erneut die Daimler AG zu Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal verurteilt. Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLE 250d 4Matic mit dem Motor OM651 Euro 6 sowie einen Mercedes-Benz V 250 BlueTEC 4Matic ebenfalls mit dem Motor OM651 Euro 6. Beide Fahrzeuge entsprächen laut Gericht nicht den Vorgaben der EG-Verordnung Nr. 715/2007 und überschritten unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte für Stickoxide.

Die Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 schreiben vor, dass Fahrzeuge bei normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte unter anderem für Stickoxid nicht überschreiten dürfen. Unter normalen Betriebsbedingungen versteht das Gericht dabei die Situation, wenn ein Fahrzeug auf der Straße fährt. Durch Nichteinhaltung der Vorgaben drohten den Klägern laut Gericht Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust, da jederzeit mit dem Widerruf der Zulassungen gerechnet werden musste. Die Kläger haben demnach einen Schaden erlitten, weshalb sie einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den oben erwähnten Artikeln der EU-Verordnung Nr. 715/2007 haben. Der Schaden besteht in Form der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung, nämlich dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags. Diese können deshalb nach Ergehen der Urteile rückabgewickelt werden.

Die erfolgreichen Kläger können nach Rechtskraft der Urteile die Fahrzeuge zurückgeben und erhalten im Gegenzug den jeweiligen Kaufpreis von der Daimler AG erstattet. Einen Gebrauchsvorteil für bereits gefahrene Kilometer müssen sie sich anrechnen lassen. HAHN Rechtsanwälte vertritt gegen die Daimler AG im Rahmen des Mercedes Abgasskandals bundesweit mittlerweile mehr als 4.000 Betroffene. Aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselfahrzeugen konnten schon viele Klageverfahren gewonnen werden. HAHN Rechtsanwälte zählt beim Abgasskandal zu den bundesweit erfolgreichsten Kanzleien. Der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn erläutert die Folgen einer erfolgreichen Klage: "Die Kläger erhalten den Kaufpreis unter Anrechnung eines Gebrauchsvorteils erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück. Alternativ kann bei Verbleib des Fahrzeugs beim Fahrzeuginhaber vergleichsweise aber auch eine Einmalzahlung vereinbart werden."

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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