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Bank11 unterliegt vor dem LG Konstanz beim Widerruf eines Autokredits

Hamburg (ots)

Das Landgericht Konstanz hat in seinem aktuellen Urteil vom 30. Juli 2021 - B 2 O 447/20 - entschieden, dass die Vertragsformulare der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH aus dem Jahr 2017 die Frist für die Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts bei Autokrediten nicht in Lauf gesetzt haben. Streitgegenständlich war ein Pkw-Finanzierungsvertrag vom 03.11.2017 über 22.340,00 EUR. Verbrauchern steht nach Abschluss eines solchen Darlehensvertrags regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt jedoch nur dann zu laufen, wenn der Verbraucher von seinem Darlehensgeber fehlerfreie Vertragsunterlagen erhält. Nach anwaltlicher Überprüfung der Vertragsangaben erklärte der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger den Widerruf. Da die Bank die Fehlerhaftigkeit vorgerichtlich nicht einräumen wollte, kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Konstanz.

"Als fehlerhaft bewertete das Landgericht Konstanz den Satz 2 aus der Widerrufsinformation: Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat", erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist zum einen, dass der Darlehensnehmer seine weiteren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr erfüllen muss. Zum anderen kann der Kreditnehmer alle Raten zurückfordern, die er auf den Finanzierungsvertrag gezahlt hat.

HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit Kunden aller deutschen Auto-Banken eine kostenfreie Erstbewertung hinsichtlich der zu prüfenden Rechtsfragen an, ob sie fehlerhafte Vertragsunterlagen erhalten haben, die einen Widerruf nach Monaten oder sogar Jahren seit Vertragsabschluss ermöglichen. Nicht nur die Bank11 hat in den letzten Jahren fehlerhafte Angaben in ihre Formulare aufgenommen, die Verbrauchern noch immer die Chance bieten, ihr Widerrufsrecht wirksam auszuüben. Vergleichbare Urteile sind auch schon gegen die Volkswagen Bank GmbH, die BMW Bank GmbH, die RCI Banque S.A., die Santander Consumer Bank AG, die akf Bank GmbH & Co. KG, die FCA Bank Deutschland GmbH oder auch die Mercedes-Benz Bank AG ergangen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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