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LG Düsseldorf: ARAG muss Deckungsschutz im Mercedes Abgasskandal gewähren

Hamburg (ots)

Mit Urteil vom 02. Februar 2022 - 9 O 257/21 - hat das Landgericht Düsseldorf die ARAG SE dazu verurteilt, Deckungsschutz für ein Verfahren im Mercedes Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu erteilen. Es bestehe eine hinreichende Erfolgsaussicht. Die ARAG SE hatte dem Kläger hierfür den Deckungsschutz verweigert, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah. Dem widersprach das Landgericht Düsseldorf nun in seinem Urteil. Mit Verweis auf die Verurteilung der Daimler AG durch das OLG Naumburg und den Hinweis des Bundesgerichtshofs zu einer prüfstandbezogenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung belegte das Gericht, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sei und verurteilte die ARAG SE dazu, Deckungsschutz zu gewähren.

Streitgegenständlich in dem Verfahren ist ein Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC, den der Kläger im Juni 2017 zu einem Kaufpreis von 53.100,00 Euro erworben hatte. Das Dieselfahrzeug ist mit einem OM 642-Motor ausgestattet und war von einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen. HAHN Rechtsanwälte machte auf Basis des Vorhandenseins gleich mehrerer Abschalteinrichtungen für den Mercedeskunden Schadensersatz geltend. Unter anderem ist eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut. Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, woraufhin der Kläger in Berufung ging.

HAHN Rechtsanwälte gehört im Mercedes Abgasskandal mit über 140 positiven Urteilen (ein Großteil davon unter Verweis auf die unzulässige Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung) zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien. Erfolgreiche Kläger können ihre manipulierten Mercedes Diesel dabei an die Daimler AG (jetzt: Mercedes-Benz Group AG) zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Einen Nutzungswertersatz, der anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird, müssen sie sich anrechnen lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet Mercedeskunden einen kostenfreien Erstcheck an und überprüft unverbindlich die Betroffenheit ihrer Fahrzeuge im Mercedes Abgasskandal.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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