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LG Stuttgart: Mercedes-Benz Bank AG muss nach Widerruf 8.262,95 EUR zahlen

Hamburg (ots)

In seinem aktuellen Urteil vom 18. Februar 2022 - 12 O 262/21 - hat das Landgericht Stuttgart die Mercedes-Benz Bank AG wegen eines Verbraucher-Widerrufs zur Zahlung von 8.262,95 EUR verurteilt. "Wirtschaftlich führt der Widerruf regelmäßig zu Vorteilen für die Verbraucher, die je nach Fallgestaltung in einer Größenordnung zwischen 10 und bis zu 25 Prozent bezogen auf den Fahrzeugkaufpreis liegen", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Das Landgericht entschied, dass sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag über das finanzierte Fahrzeug wegen des wirksam erklärten Widerrufs rückabzuwickeln sind. Ausgangswert der Berechnung war der Nettoverkaufspreis in Höhe von 28.739,49 EUR. Denn die Umsatzsteuer stellt sich laut Gericht für den Verkäufer, auf den im Verbund abzustellen ist, als durchlaufender Posten dar. Überdies könne der Kläger wegen des wirksamen Widerrufs sämtliche Zinszahlungen zurückverlangen. "Mit anderen Worten sprach das Gericht einen Betrag in Höhe von mehr als 24 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Brutto-Fahrzeugkaufpreis zu", kommentiert Anwalt Rugen die erstrittene Entscheidung.

Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss am 24.03.2017 einen Darlehensvertrag über einen Nettodarlehensbetrag von 29.100,00 EUR und mit einem Sollzinssatz von 3,44 % p.a. zur Finanzierung des Kaufs eines gebrauchten Mercedes-Benz CLA 220d. Der Kaufpreis des Fahrzeugs betrug 34.200,00 EUR brutto. Der Kläger leistete eine Anzahlung in Höhe von 5.100,00 EUR. Mit Schreiben vom 26.10.2020 erklärte der Kläger den Widerruf des Darlehensvertrags. Mit Schreiben vom 27.10.2020 und 06.11.2020 wies die Mercedes-Benz Bank AG den Widerruf als unwirksam zurück. Mit Kaufvertrag vom 29.01.2021 veräußerte der Kläger das Fahrzeug zu einem Kaufpreis in Höhe von 16.000,00 EUR an einen Dritten.

HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern kostenfreie und unverbindliche Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen z.B. der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG oder der Mercedes-Benz Bank AG an. Die kostenfreie Einschätzung umfasst auch eine Berechnung der erzielbaren Vorteile durch einen erklärten Widerruf.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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