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Ist die PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG noch zu retten?

Bremen (ots)

Nachdem zahlreiche Gesellschaften der PROJECT Immobilien Gruppe und der Immobilienentwicklungsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt haben, bangen auch die Anleger der geschlossenen Alternativen Investmentgesellschaften (AIF) um ihr investiertes Kapital. Trotz der schwierigen Marktlage sind insbesondere noch Beteiligungen an der PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: PROJECT Metropolen 22) bis zum Vertriebsstopp am 09. August 2023 angeboten worden. Dabei liegen derzeit so gut wie keine Informationen zu den umgesetzten Projekten und dem wirtschaftlichen Stand der Gesellschaft vor. Insbesondere hat die Gesellschaft bis heute keinen Geschäftsbericht vorgelegt.

Bekannt ist lediglich, dass über die PROJECT M 22 Beteiligungs GmbH & Co. KG, die als Beteiligungsgesellschaft für den Fonds PROJECT Metropolen 22 fungiert, in zwei Projektgesellschaften investiert wurde, nämlich in die PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG und die PROJECT PW Wendenschloßstr. 142, 152 Berlin GmbH & Co. KG. Die PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG gehört zu den Projektgesellschaften, bei denen bereits vom Amtsgericht Nürnberg ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet wurde (Amtsgericht Nürnberg, Az. IN 1182/23). Wie hoch die Investitionssumme der PROJECT Metropolen 22 in die vorgenannten Gesellschaften ist, ist unbekannt. Nach den Anlagebedingungen sollte eigentlich aus Gründen der Risikostreuung in mindestens acht verschiedene Immobilienentwicklungen investiert werden. Ob sich diese Anlagebedingungen angesichts der Lage am Immobilienmarkt noch einhalten lassen, ist zweifelhaft.

Die von HAHN Rechtsanwälte durchgeführte Analyse hat insbesondere ergeben, dass bereits während der Platzierungsphase von etwa einem Jahr die prognostizierten Kapitalrückflüsse zwei Mal nach unten korrigiert worden sind. Fraglich ist, ob die Anleger hierüber vor ihrer Anlageentscheidung informiert worden sind. Der Verkaufsprospekt ist jedenfalls erst am 09. Mai 2023 mit dem Nachtrag-Nr. 3 entsprechend angepasst worden. "Wir gehen daher davon aus, dass zahlreiche Anleger mangels eines existenten Nachtrags noch bis Mai 2023 die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Kapitalrückflüsse ihrer Anlageentscheidung zugrunde gelegt haben", so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. "Hieraus kann sich eine Haftung unter anderem der Kapitalverwaltungsgesellschaft ergeben", so Brockmann weiter.

Für Anleger insbesondere der PROJECT Metropolen 22 hat HAHN Rechtsanwälte weitere Informationen unter PROJECT Metropolen 22 zusammengestellt.

Weitere Informationen zu den Insolvenzen bei der PROJECT Immobilien Gruppe und ihren rechtlichen Möglichkeiten finden Anleger hier.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

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