BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Medienrat beschließt Neuorganisation des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende
München (ots)
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2009 folgende Neuorganisation des landesweiten Fernsehfensters am Wochenende in den Programmen von SAT.1 und RTL beschlossen:
- Der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG, die auch das werktägliche landesweite Fernsehfenster im Programm von SAT.1 gestaltet, wird die Verbreitung des landesweiten Fernsehfensters im Programm von SAT.1 samstags in der Zeit von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr für die Dauer von acht Jahren genehmigt.
- Die Genehmigung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG mit der noch bis 30.09.2010 genehmigten Anbieterin MAZ Studio Ralph Bernhardt GmbH eine Vereinbarung über die Beteiligung am landesweiten Fernsehfenster am Samstag in Höhe von 40 % der Sendezeit abschließt.
- Einer noch zu gründenden Gesellschaft mit der Beteiligungsstruktur TV Bayern GmbH / 40 % München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG / 40 % rt.1 tv production GmbH / 20 % wird auf der Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Eckpunkte für die Zusammenarbeit die Verbreitung des landesweiten Fernsehfensters sonntags im Programm RTL in der Zeit von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Durch den Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass alle für die Programmgestaltung wesentlichen Entscheidungen durch die Gesellschafterversammlung getroffen werden. Zumindest Beschlüsse zum Budget, zur Geschäftsführung und Redaktionsleitung und zur grundsätzlichen Programmausrichtung sind innerhalb der Gesellschaft einstimmig zu fassen.
Die TV Bayern GmbH ist ein Zusammenschluss von zehn Anbietern bzw. Anbietergemeinschaften, die jeweils an Werktagen lokale/regionale Fernsehfenster im Programm von RTL gestalten. Mit der Einbeziehung von München Live TV und rt.1 sind alle Regionen, die in Bayern lokale/regionale Fernsehfenster gestalten, in die Produktion des landesweiten Fernsehfensters am Sonntag einbezogen.
- Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt Michaelsbund e.V. werden als Spartenanbieter für acht Jahre genehmigt. Der Evangelische Presseverband e.V. gestaltet dabei im landesweiten Fernsehfenster am Samstag bei SAT.1 18 Minuten pro Monat zu kirchlichen und sozialen Themen, der Sankt Michaelsbund e.V. ebenfalls monatlich 18 Minuten zum gleichen Themenspektrum am Sonntag im Fernsehfenster im Programm von RTL.
- Den Hauptanbietern wird jeweils aufgegeben, mit den Spartenanbietern Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung der Einbringung der Spartenangebote zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.
- Im Wochenendfenster am Samstag soll die Bavaria One Film- und Fernsehproduktion GmbH monatlich 10 Minuten Programm zum Bereich "Forschung, Technologie und Wissenschaft" zuliefern. Die Donau TV Regionalfernsehen GmbH & Co. KG soll im Wochenendfenster am Sonntag pro Monat jeweils 10 Minuten Sportberichte zuliefern. Beiden Hauptanbietern wird aufgegeben, mit den Zulieferern entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.
- Der Medienrat erwartet, dass mit der Beteiligung der lokalen Fernsehanbieter im Wochenendfenster bei RTL eine qualitätsvolle Berichterstattung insbesondere aus den Bereichen Politik, Kultur, Kirche, Wirtschaft und Soziales aus allen Teilen Bayerns unter Einbindung der jeweils vor Ort vorhandenen redaktionellen und technischen Kapazitäten verbunden ist.
- Die Geschäftsleitung wird gebeten, im Genehmigungsbescheid die Durchschaltung der nationalen Programme in Anlehnung an die bislang nicht in Kraft getretene Fernsehfensterrichtlinie zu regeln.
Die Neugenehmigung des landesweiten Wochenendfensters war notwendig geworden, nachdem der Medienrat eine Fortsetzung der Anbietertätigkeit des bisherigen Anbieters des Wochenendfensters C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH in seiner Sitzung im Mai abgelehnt und eine Neuausschreibung von 80 Prozent der Sendeanteile am Wochenendfenster beschlossen hatte. Die Abwicklungsfrist, die C.A.M.P. TV im Widerrufsbescheid eingeräumt worden war, endet am 25. Oktober 2009.
Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de
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