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Mittelbayerische Zeitung: Völlig zu Unrecht

Regensburg (ots)

Von Christine Strasser

Ein Mädchen wurde getötet. Ihr Mörder soll bestraft werden. So schnell wie möglich. Dem stimmt jeder zu. Jeder fühlt so. Nur Gefühle haben bei der Ermittlung eines Verbrechers nichts zu suchen. Dorthin gehören Vernunft und Logik. Das zeigt der Fall in Emden. Und er zeigt, dass die Unschuldsvermutung unverzichtbar ist. Die Polizei war im Recht. Die Menge vor dem Emder Polizeihaus, die zur Lynchjustiz aufrief, im Unrecht. Die Polizei hat einen Fehler gemacht. Doch die Schuld trifft sie nicht. Schuldhaft gehandelt haben alle, die im Internet den Namen des Verdächtigen verbreitet haben. Sie müssen bestraft werden. Der falsche Mann saß in Untersuchungshaft. Am Freitag wurde er entlassen, weil "Fakten eine Täterschaft des Jungen ausschließen". Anders gesagt: Die Behörden wissen nicht, wer die elfjährige Lena umgebracht hat. Sie wissen nur, wer sie nicht getötet hat. Ob jemand schuldig ist oder nicht, lässt sich oft nur in einem langenVerfahren herausfinden. Deshalb sprach die Polizei nur von einem Verdächtigen. Deshalb wird die Strafjustiz von der Unschuldsvermutung dominiert. Das Grundgesetz fordert das ein. Jeder Mensch gilt so lange als unschuldig bis ihn ein Gericht rechtskräftig verurteilt hat. Aus der Sicht des Opfers ist das schwer erträglich. Trotzdem: Dieser ganz alte rechtsstaatliche Grundsatz ist eine unabdingbare Voraussetzung. Sonst hängt man den Falschen und den wahren Täter lässt man laufen.

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