Mittelbayerische Zeitung: Kein Grund zum Abheben
Regensburg (ots)
Von Roman Hiendlmaier
Eine nicht zu beherrschende Gegebenheit" nennt der Bundesgerichtshof einen Streik. Und was nicht zu beherrschen ist, muss der Arbeitgeber nicht bezahlen, respektive ersetzen. Was jedoch nicht zur Folge hat, dass alle, die langfristig eine Flugreise gebucht haben - Individual-, wie Pauschalurlauber - nun in die Röhre gucken. Künftig werden ihnen im Falle einer Annullierung die Kosten für den Flug erstattet - im konkreten Fall erhielten die Kläger ja auch Kost und Logis. Einzig die nach EU-Recht Passagieren zustehende Ausgleichszahlung fällt einem Streik künftig zum Opfer. Eine Zusatz-Entschädigung übrigens, von der Bahnfahrer nur träumen können. Das BGH-Urteil ist damit kein Grund zum Abheben. Bei der Vielzahl der Airport-Berufe (Boden- und Kabinenpersonal, Lotsen, Piloten, etc.) samt ihrer streikfreudigen Gewerkschaften, wäre jede andere Entscheidung auch absurd gewesen. Doch das ist eine andere Landebahn.
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