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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Jonathan Meese: "Frei, Kunst sein zu lassen" von Susanne Wiedamann

Regensburg (ots)

Ist Jonathan Meeses "Hitlergruß" Kunst, unterliegt der Kunstfreiheit und ist somit durch den Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt? Das Kasseler Gericht hat so entschieden. Meeses Aktionen sind Kunst, daher Freispruch für den Künstler. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Meese die Ideologie der Nazis nicht verherrlicht, sondern verspottet. Der Provokationskünstler hat es dem Gericht nicht leicht gemacht, zu erkennen, wes Geistes Kind er ist. Zu sehr lässt er Handlungen und Haltungen als privater Mensch und als Bühnenfigur verworren und verwirrend ineinanderfließen, als dass die Grenzen so klar zu ziehen wären. Dennoch wurde im Prozess deutlich: Meese gibt als Kunstfigur gern den Nazi, ist es aber nicht. Somit hat das Gericht richtig entschieden. Also müssten doch alle zufrieden sein? Doch für viele bleibt ein unguter Beigeschmack. Denn Meeses Kunst verpufft ohne Erkenntnisgewinn. Sein Spott kommt nicht an. Der Sinn der Verwendung von Nazi-Symbolen erschließt sich - im Gegensatz zu vielen anderen Künstlern und Kabarettisten - bei ihm nicht. Meese beansprucht das Recht auf Geschmacklosigkeit für sich. Das Publikum kann nun den Spieß umdrehen. Es hat die Freiheit, Meeses Kunst, die sich in Provokation um der Provokation willen erschöpft, Kunst sein zu lassen. Man muss nicht gut finden, was Meese, der 2016 in Bayreuth inszeniert, da macht. Das Publikum hat es in der Hand, ob Provokationskunst dieser Art sich auf den Bühnen hält.

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