Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Rabatten/BGH: Zwei Seiten von Christine Hochreiter
Regensburg (ots)
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs muss man aus zwei Perspektiven betrachten. Mit Blick auf die Verbraucher ist es erfreulich. Sie haben etwa die Möglichkeit, Rabatt-Coupons von einem bestimmten Drogeriemarkt auch bei dessen Konkurrenten einzulösen. Bei Müller hat man Tatsachen geschaffen, die von der Justiz akzeptiert werden. Sich an Werbemaßnahmen von Mitbewerbern zu hängen, sei kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so die Richter. Für Wirtschaftstreibende ist das dennoch ärgerlich. Bei wenig innovativen PR-Aktionen wie Gutscheinen ist ein solches höchstrichterliches Urteil im Sinne der Konsumenten zwar durchaus vertretbar. Anders sähe es aber bei wirklich kreativen Aktionen aus. Denn: Wer eine gute Idee hat, sollte sie auch für sich behalten dürfen.
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