Mittelbayerische Zeitung: Exit vom Brexit ist möglich
Eine neue Volksabstimmung könnte den Weg aus der EU verhindern. Dazu muss der Deal von Theresa May scheitern - das ist wahrscheinlich. Von Jochen Wittmann
Regensburg (ots)
Die Europafreunde in Großbritannien jubeln: Ein Exit vom Brexit ist möglich. Die gute Nachricht kam aus Luxemburg. Der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, befand, dass die britische Regierung den Austritt aus der Europäischen Union einseitig zurückziehen kann. Nach Artikel 50 des Lissabonner Vertrages, so der Gutachter, müsste den Briten zugestanden werden, dass sie ihre Austrittsabsicht auch wieder ändern dürfen. Das ist Wasser auf die Mühle der sogenannten Remainer im Königreich: Sie wittern jetzt ihre Chance, den Brexit in einem zweiten Referendum rückgängig machen zu können. Bisher hatte es vonseiten der britischen Regierung immer geheißen: Der Brexit ist unumkehrbar, und eine Rücknahme der nach Artikel 50 erfolgten Erklärung rechtlich unmöglich. Zwar ist die Entscheidung von Campos Sanchez-Bordona nicht rechtlich bindend, aber der EuGH folgt in der Regel seinen Empfehlungen. Damit hätten die Remainer ein Instrument an der Hand, das sie vorher nicht hatten. Diejenigen Abgeordneten, die aus Angst vor einem drohenden ungeregelten Chaos-Austritt zähneknirschend für den Deal von Premierministerin Theresa May gestimmt hätten, können nun darauf vertrauen, dass ein No-Deal-Szenario nicht unabänderlich ist. Doch für einen Exit vom Brexit bräuchte es eine bestimmte Choreographie. Die Entscheidung im Referendum 2016 für den Austritt war nun einmal die größte demokratische Übung, die das Land jemals erlebt hat. Die Willensäußerung von 17,4 Millionen Briten ließe sich nur durch ein zweites Referendum zurücknehmen. Und dafür braucht es wiederum bestimmte Voraussetzungen. Zur Zeit gibt es im Unterhaus keine Mehrheit für die sogenannte "People's Vote", eine erneute Volksabstimmung. Das kann sich dann ändern, wenn das Parlament Theresa Mays Deal am 11. Dezember ablehnen würde, was zur Zeit auch die wahrscheinlichste Option ist. Mays Regierung hat im Unterhaus eine knappe Arbeitsmehrheit von dreizehn Stimmen dank der Unterstützung durch die zehn Abgeordneten von der nordirischen Unionistenpartei DUP. Doch die DUP lehnt Mays Brexit-Deal ab und hat angekündigt, gegen ihn stimmen zu wollen. Noch schlimmer für May ist die Nachricht, dass die Anzahl der Abgeordneten innerhalb der Regierungsfraktion, die ihre Abneigung des Deals öffentlich erklärt haben, mittlerweile die Einhundert-Marke überschritten hat. Selbst wenn einige der Rebellen umgestimmt werden könnten, scheint eine Niederlage der Regierung unabwendbar. Die Frage ist nur, wie deutlich sie ausfallen wird. Dann wäre eine Situation erreicht, in der die Regierung ihre Machtlosigkeit demonstriert hätte, das wichtigste Gesetzgebungsverfahren ihrer Amtszeit durchzusetzen. Zugleich scheint es auch für einen andersgearteten Brexit, sei es nach dem Norwegen- oder nach dem Kanada-Vorbild, im Unterhaus keine Mehrheit zu geben. Damit wäre eine völlige Blockade erreicht. Weder Regierung noch Parlament könnten eine Entscheidung durchsetzen. Und währenddessen tickt die Uhr: Wenn es keinen Brexit-Deal gibt, so schreibt es das "EU-Austrittsgesetz" vor, dann muss es zu einem No-Deal-Brexit kommen, dem gefürchteten chaotischen Austritt. Damit käme die Stunde für Abgeordnete aller Parteien, im nationalen Interesse die Katastrophe abzuwehren. Wenn sich sowohl Regierung wie Parlament als handlungsunfähig erweisen, bliebe als einziger Ausweg, das Volk entscheiden zu lassen. In dieser Situation könnten sich genug Abgeordnete finden, um ein zweites Referendum zu erzwingen. Aber es bräuchte die nationale Notlage, bevor es notwendig erscheint, das Volk nochmals zu befragen. Auf Großbritannien kommen turbulente Zeiten zu.
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