Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben Dr. Robert Schuler-Voith
Berlin (ots)
Als Presseanwälte von Herrn Dr. Schuler-Voith weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Dr. Schuler-Voith weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in der Medienberichterstattung vom 5. Februar 2010 nachdrücklich zurück. Er arbeitet mit den Ermittlungsbehörden konstruktiv zusammen und hat Interesse an rascher Aufklärung. Hinzu tritt, dass es sich um einen lange zurückliegenden Vorgang handelt, der in keinerlei Zusammenhang mit den aktuellen Berichterstattungen über eine CD mit Daten von Schweizer Bankkunden steht. Der fragliche Sachverhalt war vielmehr schon im Mai 2008 Gegenstand von Presseveröffentlichungen.
Wir sind auch beauftragt, rechtliche Schritte gegen eine individualisierende Berichterstattung zu prüfen, da nach unserer Auffassung kein aktueller Berichterstattungsanlass besteht. Fest steht bereits jetzt, dass insbesondere die Familie unseres Mandanten es nicht dulden muss, dass Bilder der Familienangehörigen verbreitet werden und über private Lebensverhältnisse berichtet wird. Vor diesem Hintergrund werden wir gegen derartige Berichte presserechtliche Schritte einleiten. Wir bitten um entsprechende Beachtung.
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