Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben
Zu Amira Pocher und Biyon Kattilathu
Berlin (ots)
Hiermit zeigen wir an, dass uns Amira Pocher und Biyon Kattilathu jeweils unabhängig voneinander mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen mandatiert haben.
Anlass unserer Mandatierung ist die aktuelle Berichterstattung in der BILD (Print und Online) vom 23.10. und 24.10.2023. Soweit es dort heißt, zwischen Amira Pocher und Biyon Kattilathu bestehe eine Liebesbeziehung, die auch der wahre Grund für die Trennung von Amira und Oliver Pocher sei, ist dies falsch. Zwischen unseren Mandanten besteht keine Liebesbeziehung. Falsch ist auch die Behauptung, unsere Mandanten hätten am 20.10.2023 gemeinsam in einem Hotel in Wien übernachtet. Wir haben bereits rechtliche Schritte gegen die rechtswidrige Berichterstattung eingeleitet.
Wir warnen sämtliche Medien davor, die Berichterstattung der BILD zu übernehmen. Sollte es zu einer Weiterverbreitung der Falschmeldung kommen, werden wir auch gegen jede rechtswidrige Folgeberichterstattung mit sämtlichen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln vorgehen.
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