Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schertz Bergmann Rechtsanwälte mehr verpassen.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseerklärung zu Alexander Zverev
Landgericht Berlin untersagt Süddeutscher Zeitung Berichterstattung

Berlin (ots)

Das Landgericht Berlin hat mit Datum vom 4.12.2023 der Süddeutschen Zeitung weite Teile einer Berichterstattung über ein Strafbefehlsverfahren sowie Inhalte eines privaten Familienrechtsstreits von Alexander Zverev untersagt. Der Gerichtsbeschluss erging nach umfassender Anhörung der Anwälte der Süddeutschen Zeitung. Besonders vorwerfbar ist im vorliegenden Zusammenhang, dass die Autoren der Süddeutschen Zeitung im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit den Anwälten der Kanzlei Schertz Bergmann und den Verteidigern von Herrn Zverev auf die Rechtswidrigkeit einer etwaigen Veröffentlichung der nunmehr verbotenen Details hingewiesen wurden. Dieses wurde von der Süddeutschen Zeitung ignoriert und die Berichterstattung trotzdem veröffentlicht. Das Gericht hat nun eindeutig entschieden, wie die Rechtslage ist.

Auch dieser Fall macht erneut deutlich, dass die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung aktuell von den Medien schlicht missachtet werden und man trotz Hinweis auf die Rechtswidrigkeit eine Veröffentlichung vornimmt. Umso bedauerlicher ist es, dass immer wieder Gerichte bemüht werden müssen, die den Medien dieses aufzeigen.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin Dr. Anna Sophie Heuchemer
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: sh@schertz-bergmann.de
Tel.: 030 - 88 00 150

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Weitere Storys: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
  • 31.10.2023 – 14:26

    Presseerklärung zu Alexander Zverev

    Berlin (ots) - Aus Anlass der heutigen Presseinformation der Berliner Justiz zu einem Strafverfahren gegen Alexander Zverev am Amtsgericht Tiergarten nehmen wir als seine Presseanwälte hierzu wie folgt Stellung: Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten ...

  • 24.10.2023 – 12:13

    Presserechtliches Informationsschreiben / Zu Amira Pocher und Biyon Kattilathu

    Berlin (ots) - Hiermit zeigen wir an, dass uns Amira Pocher und Biyon Kattilathu jeweils unabhängig voneinander mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen mandatiert haben. Anlass unserer Mandatierung ist die aktuelle Berichterstattung in der BILD (Print und Online) vom 23.10. und 24.10.2023. Soweit es dort heißt, zwischen Amira Pocher und Biyon Kattilathu ...