Zurich: Berufsunfähigkeitsprodukte mit neuen Leistungsmerkmalen
Bonn (ots)
Die Zurich Versicherung baut das Leistungsspektrum der Berufsunfähigkeitsversicherung weiter aus und ergänzt diese um neue Leistungsmerkmale. Besonders attraktiv wird das Produkt "Zurich BerufsunfähigkeitsVorsorge" durch die neue "Infektionsklausel" für sämtliche Berufe, die dem Risiko eines behördlichen Tätigkeitsverbots unterliegen. Auch wenn behördlich verordnete Tätigkeitsverbote, beispielsweise aufgrund einer Infektionsgefahr, grundsätzlich nicht mit einer Berufsunfähigkeit einhergehen, können Berufsgruppen wie Heilpraktiker, Apotheker, Ärzte in diesen Fällen nun ebenfalls die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Ein weiteres Plus durch mehr Flexibilität während der Vertragslaufzeit bietet die optionale Beitragsstundung bis zu 24 Monaten bei vollem Versicherungsschutz. Auch im Rahmen der Leistungsprüfung wurden Verbesserungen vorgenommen: Sollte ein Kunde aus privaten Gründen eine Auszeit vom Berufsleben nehmen und in der arbeitsfreien Zeit Leistungen aus der Berufsunfähigkeit beantragen, prüft der Versicherer bis zu fünf Jahren nach Ausscheiden aus dem Berufsleben, ob der Versicherte seinem früheren Beruf nachgehen kann. Um einer Inflation und damit einer künftigen Versorgungslücke noch besser entgegen zu wirken, können Zurich Kunden außerdem eine dreiprozentige Leistungsdynamik vereinbaren.
Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsverbot ("Infektionsklausel")
Auch Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Köche oder Metzger unterliegen einem zusätzlichen, speziellen Risiko. Schon bei Krankheiten mit Infektionsgefahr, wie Hepatitis C, HIV oder Tuberkulose - die nicht notwendigerweise zur Berufsunfähigkeit führen - kann ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Der Betroffene könnte zwar arbeiten, darf aber nicht mehr. Auch in diesen Fällen erbringt Zurich die vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei finanziellen Engpässen: Beitragsstundung
Geraten Kunden in finanzielle Engpässe, wird voreilig der Entschluss gefasst die Berufsunfähigkeitsabsicherung zu kündigen - mit fatalen Folgen. Ein neuer Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel aufgrund eines neuen Eintrittalters und möglicherweise hinzugekommener Erkrankungen teurer oder nur mit Einschränkungen möglich. Bisher hat Zurich daher Kunden angeboten bei finanziellen Schwierigkeiten die Prämie für bis zu 12 Monate bei vollem Versicherungsschutz zu stunden und später zu zahlen. Nun ist es möglich die Prämie für den Versicherungsschutz bis zu 24 Monate zu stunden. Voraussetzungen sind, dass die Beiträge für die ersten beiden Versicherungsjahre gezahlt sind und der Vertrag zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Stundungsanspruchs nicht gekündigt wurde.
Leistungen trotz Auszeit vom Berufsleben
Nun wird bis zu fünf Jahren (bisher drei Jahre) nach Ausscheiden aus dem Berufsleben der Beruf zum Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde gelegt. Ein Beispiel: Eine Kundin schließt ab Januar 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Aus persönlichen Gründen entscheidet sie sich ab Februar 2011 vom Berufsalltag eine Auszeit zu nehmen. Im April 2013 erkrankt die Kundin schwer und stellt den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der Leistungsprüfung wird geprüft, ob die Kundin den zuletzt ausgeübten Beruf als Ärztin nachgehen kann, obwohl sie seit rund zwei Jahren nicht mehr als Ärztin tätig war.
Automatische Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Arbeitskraft und damit die Existenz der versicherten Person ab. In der Regel besteht der Versicherungsschutz mehrere Jahrzehnte, sodass die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung im Falle des Falles aufgrund der Inflation und des gestiegenen Lebensstandards nicht ausreichend ist. Um dieser Versorgungslücke entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit eine Leistungsdynamik zu vereinbaren. So werden die Leistungen und der jährlich um den vereinbarten Prozentsatz - bis zu drei Prozent pro Jahr Leistungsdynamik ist möglich - erhöht.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2013) von über 5,9 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und rund 5.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.
Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse
Original-Content von: Zurich Gruppe Deutschland, übermittelt durch news aktuell