Lebensversicherung von 1871 a.G.
Für ein würdiges Begräbnis vorsorgen
München (ots)
Seit der Abschaffung des Sterbegeldes bei gesetzlichen Krankenkassen ist ein würdiges Begräbnis längst nicht mehr garantiert - auch wenn der Anspruch darauf eigentlich im Grundgesetz verankert ist. Denn: Die Menschen unterschätzen die Kosten und sorgen kaum vor. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von Civey im Auftrag der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871).
Demnach unterschätzen 86 Prozent der befragten über 40-Jährigen die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung. 57 Prozent kümmern sich außerdem nicht um die finanzielle Vorsorge ihres Begräbnisses. An der repräsentativen Online-Umfrage von Civey zusammen mit der LV 1871 nahmen im Mai 2023 genau 1.041 bzw. 1.032 Personen über 40 Jahre teil. Die Kosten für Bestattungsinstitut, Zeremonie, Steinmetzarbeiten und Grabpflege summieren sich selbst in einer minimalistischen Ausführung schnell auf einen vierstelligen Betrag. Laut dem Marktforschungsinstitut Statista ist im Durchschnitt mit rund 13.000 Euro für eine Bestattung zu rechnen. Ohne finanzielle Absicherung bedeutet das für Hinterbliebene eine erhebliche finanzielle Belastung. Dementsprechend steigt der Bedarf an anonymen Amtsbeisetzungen; Medien berichten über Discount-Bestattungen.
Würdiges Begräbnis ist eine Frage der Finanzen
"Wir haben es hier gleich mit einer zweifachen Lücke zu tun - einer Wissens- und einer Versorgungslücke. Denn: Eine würdige Bestattung ist in Deutschland leider nicht selbstverständlich. Wer seinen Abschied aus dem Leben selbstbestimmt gestalten und seine trauernden Hinterbliebenen zumindest finanziell entlasten will, sollte sich deshalb frühzeitig damit beschäftigen", sagt LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer. "Entsprechenden Schutz bietet beispielsweise eine Sterbegeldversicherung, die - das wissen oft die wenigsten - bereits ab 40 Jahren abschließbar ist."
Das Recht auf ein würdiges Begräbnis?
Die Würde des Menschen ist auch nach dem Tod durch das Grundgesetz geschützt. Das soll die im Länderrecht geregelte Bestattungs-, Friedhofspflicht und im Bundesgesetzbuch die Totenfürsorgepflicht sicherstellen. Darunter fällt die hygienische Versorgung des Verstorbenen und eine zeremonielle Beisetzung in einem Sarg oder einer Urne auf einem Friedhof. In der Realität werden diese Rechte jedoch oft bei der Kostenfrage und -übernahme infrage gestellt. Insbesondere dann, wenn keine Angehörigen verbleiben, die der Totenfürsorgepflicht nachkommen können, oder die Erben die Kosten finanziell nicht stemmen können. In solchen Fällen springt der Staat mit einer ordnungsbehördlichen Bestattung ein. Insbesondere seit der Streichung des Sterbegelds bei gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2004 hat der Bedarf an Amtsbeisetzungen merklich zugenommen.
Bestattungsvorsorge mit Tradition
Der Absicherungsbedarf im Sterbefall war schon zu Zeiten der industriellen Revolution Gründungsmotiv der LV 1871. Im Jahr 1871 wurde sie in München als Christkatholischer Begräbniß-Verein gegründet. Das erklärte Ziel: allen Mitgliedern eine würdige Bestattung ermöglichen. Damals wie heute sind finanzielle Aspekte ein entscheidender Faktor für einen würdigen Abschied aus dem Leben. Dass das Thema auch heute noch genauso relevant ist wie früher, zeigt die aktuelle Umfrage.
Pressekontakt:
Julia Hauptmann, Pressesprecherin, 089 / 55167 - 468,
julia.hauptmann@lv1871.de
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