Kündigung der Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag möglich
Wussten Sie eigentlich, dass die Kfz-Versicherung auch noch nach dem Stichtag (30. November) gekündigt werden kann?
Saarbrücken (ots)
Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, hat dafür nur bis zum 30. November Zeit - so die landläufige Meinung. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch danach noch den Anbieter wechseln können. In welchen Fällen über den Stichtag hinaus Kündigungsrecht besteht, erklärt CosmosDirekt:
_Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne dass sich der Leistungsumfang des Vertrags ändert, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht. Ab Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, um seine Versicherung zu kündigen.
_Fahrzeugwechsel: Bei jedem Autokauf ist auch der Wechsel zu einem anderen Versicherer ohne Einschränkung möglich. Eine schriftliche Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft über die Beendigung des bisherigen Vertrags genügt.
_Schadenfall: Im Schadenfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft, ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Achtung! Wie teuer die Kfz-Versicherung ist, hängt auch davon ab, in welcher Regionalklasse das Fahrzeug eingestuft ist. Sie spiegelt das Schadenrisiko an den verschiedenen Zulassungsorten wider. Ändert sich die Regionalklasse des versicherten Fahrzeuges, so ergibt sich daraus nicht automatisch ein Recht auf Sonderkündigung des Kfz-Versicherungsvertrags - denn es kommt darauf an, wer diese Änderung "verursacht" hat. Ist der Fahrzeughalter beispielsweise umgezogen und fällt daher in eine schlechtere Regionalklasse, so besteht kein Sonderkündigungsrecht. Anders sieht es dagegen aus, wenn die Versicherungsgesellschaft Änderungen bei der Regionalklasseneinteilung vornimmt und daraus eine Beitragserhöhung resultiert. In diesem Fall kann der Vertrag aufgrund der höheren Prämie außerordentlich gekündigt werden.
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