Versicherungsschutz bei Sturmschäden: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Saarbrücken (ots)
Jedes Jahr wieder fegen Herbststürme durch Deutschland. Ob ein abgedecktes Dach oder ein zerbeulter Wagen: Die Kosten für Eigenheim- und Autobesitzer können dabei schnell in die Tausende gehen. Doch vor solchen Unwetterschäden kann man sich schützen.
Wie man sich gegen die Folgen eines Sturms absichern kann und welche Versicherung bei welchem Schaden eintritt, erklärt CosmosDirekt-Experte Bernd Kaiser:
Welche Versicherung springt ein, wenn der Sturm mein Haus beschädigt hat? Ist ein Baum auf das Haus gestürzt oder hat der Wind die Ziegel vom Dach geweht, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf. Allerdings muss es stark gestürmt haben - mit mindestens Windstärke 8. Ob dieser Wert erreicht wurde, prüft in der Regel der Versicherer nach der Schadenmeldung. Tipp: Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch Gebäudeteile wie Gartenhäuschen, Garagen und Carports mitversichert sind.
Wer kommt für den Schaden auf, wenn durch den Sturm auch die Einrichtung im Inneren des Hauses beschädigt wurde? Dringt durch den Sturm Wasser in den Innenraum ein und ruiniert Gebäudebestandteile, übernimmt die Gebäudeversicherung den Schaden. Voraussetzung ist, dass es sich um Einbauten handelt, die fest mit dem Haus verbunden sind. Ist die bewegliche Einrichtung betroffen, zum Beispiel eine Kommode, springt die Hausratversicherung ein. Achtung: Entsteht ein Wasserschaden, weil man vergessen hat, ein Fenster zu schließen, haftet die Versicherung nicht.
Tritt die Gebäudeversicherung auch ein, wenn mein Keller unter Wasser steht? Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden auf, die durch Überschwemmungen entstehen. Dieses Risiko muss der Eigentümer mit einer Elementarschadendeckung absichern. Deshalb unbedingt Vertrag prüfen und im Zweifel die Leistung gesondert vereinbaren.
Ein Baum ist auf mein Auto gestürzt. Welche Versicherung deckt diesen Schaden ab? War der Baum erkennbar alt und morsch und ist der Besitzer seiner "Verkehrssicherungspflicht" nicht nachgekommen, kann der Fahrzeugeigentümer versuchen, diesen für den Schaden haftbar zu machen. Im Zweifel kommt die eigene Teilkaskoversicherung für Sturmschäden ab Windstärke 8 auf. Die Vollkaskoversicherung greift auch bei geringeren Windstärken.
Was passiert, wenn ein umherfliegender Dachziegel meines Hauses das Auto des Nachbarn trifft oder ein heruntergefallener Blumentopf einen Passanten verletzt? Verlangt der Betroffene Schadenersatz, kann das schnell teuer werden. Für den Ernstfall benötigen Hauseigentümer deshalb unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Wichtig: Vermieter bzw. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses müssen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Was diese leistet, sollte man vorab genau prüfen.
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