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Wussten Sie eigentlich: Eine Privathaftpflichtversicherung schützt auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen

Wussten Sie eigentlich: Eine Privathaftpflichtversicherung schützt auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen
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Saarbrücken (ots)

Der Nachbar fordert Ersatz für die zerkratzte Autotür. Doch ist Ihre Tochter wirklich mit ihrem Fahrrad vorbeigestreift? Oder ist Ihr Sohn tatsächlich Schuld an dem Brandloch im Teppich seines Schulfreundes? Gerade Eltern können leicht mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden, obwohl sich die Frage nach dem Verschulden nicht eindeutig beantworten lässt. Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt erklärt, wie die private Haftpflichtversicherung in diesen Situationen hilft.

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen und gerade für Eltern unverzichtbar. Sie zahlt im Schadenfall für berechtige Ansprüche - sie hilft aber auch, wenn zum Beispiel unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden. Der Versicherer übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage Nicht immer ist nach einem Schadenfall klar, wen die Schuld trifft. Der Haftpflichtversicherer übernimmt die Prüfung dieser Frage für seinen Versicherungsnehmer. "Viele Kunden vergessen in solchen Situationen, dass sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen, die den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freistellt. Hat der Versicherer die Haftung geklärt, gleicht er berechtigte Ansprüche aus und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Er übernimmt praktisch die Funktion einer 'passiven Rechtsschutzversicherung'. Kunden sollten sich nach einem Schadenfall daher auch immer direkt mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen", sagt Bernd Kaiser.

Wenn kleine Kinder Schäden anrichten

Kinder unter sieben Jahren (im fließenden Straßenverkehr unter zehn Jahren) gelten als deliktunfähig und haften somit grundsätzlich nicht für angerichtete Schäden. Auch ihre Eltern können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Eltern fühlen sich jedoch moralisch verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. "Dann ist es gut, eine Haftpflichtversicherung zu haben, bei der deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Sie greift auch ohne Prüfung der Aufsichtspflicht", so der Experte.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-phv

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Pressekontakt:

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
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E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de

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