Jeder Fünfte wünscht sich eine Traumhochzeit auf Schloss Neuschwanstein
Saarbrücken (ots)
Nicht nur bei Touristen ist das Lebenswerk König Ludwigs II. ein gern besuchtes Ziel. Auch heiratswillige Deutsche finden Gefallen am Märchenschloss in Südbayern: 20 Prozent der 20- bis 40-Jährigen würden dort gern ihre Hochzeit feiern. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Damit die Mitglieder der Hochzeitsgesellschaft voller Freude an den großen Tag zurückdenken, gibt CosmosDirekt Tipps, mit denen Brautleute und Eingeladene für alle Fälle gewappnet sind.
Aus Hochzeitsplänen werden bei vielen Deutschen Reisepläne: So können sich 36 Prozent der Heiratswilligen vorstellen, den großen Tag an einem Karibikstrand zu begehen. Traditionelle Romantiker träumen indes von einer Hochzeit auf Schloss Neuschwanstein (20 Prozent) oder in Paris (19 Prozent). Am schönsten scheint es jedoch zu Hause zu sein: 70 Prozent der Befragten würden gern im eigenen Heimatort oder in dem des Partners heiraten. Ein Fest im Kreis der Lieben gehört für die große Mehrheit klar dazu. Für 49 Prozent sollten die engsten Freunde und Verwandten dabei sein. 45 Prozent wünschen sich eine große Feier mit weiteren Gästen. Nur drei Prozent geben an, zu zweit feiern zu wollen. "Eine Hochzeit sollte der schönste Tag im Leben sein. Schlimm, wenn etwas Unvorhersehbares die Feierlichkeiten im Vorfeld stört. Damit dies darüber hinaus nicht zur finanziellen Belastung wird, sollten sich Heiratswillige im Vorfeld über eine mögliche Absicherung informieren", sagt Sabine Kreutzer-Martin, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt. Sie erklärt, welche Policen nützlich für Brautpaar und Gäste sein können.
Die Braut, die sich doch nicht traut?
Ob Strandromantik in der Karibik oder ein schillernder Aufenthalt in Las Vegas: Wer von weit her kommt, verweilt meist länger am Hochzeitsort und genießt die Zweisamkeit am besonderen Ort. Gerade zum schönsten Tag im Leben ist die Reise genau geplant und Flugtickets und Übernachtungen weit im Voraus gebucht. Doch was, wenn die Hochzeit nicht wie geplant stattfinden kann?
Nicht immer ist ein plötzlicher Sinneswandel von Braut oder Bräutigam Schuld - gesundheitliche Gründe können die Pläne in letzter Minute platzen lassen. Zum emotionalen Tiefpunkt kommen dann möglicherweise größere finanzielle Folgen hinzu. Kann eine Reise zum Hochzeitsort beispielsweise wegen Krankheit nicht stattfinden, schützt eine Reiserücktrittversicherung vor finanziellen Ausfällen: "Wer schon einige Tage vor dem eigentlichen Ereignis anreist, ist mit einem Versicherungsschutz gut beraten, der nicht nur den Rücktritt von einer Reise, sondern auch deren vorzeitigen Abbruch abdeckt", sagt die Expertin. "Heiratswillige, die vorzeitig wieder nach Hause müssen, erhalten damit gebuchte und nicht genutzte Reiseleistungen zurückerstattet."
Fern von der Heimat gut abgesichert
Gerade wenn für den feierlichen Anlass ein Fernziel gewählt wird, ist es ratsam, eine Reisekrankenversicherung im Gepäck zu haben: Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz erstreckt sich normalerweise nur auf die in Deutschland üblichen Behandlungskosten. Behandlungskosten und -methoden sind jedoch im Ausland mitunter teurer oder werden nicht getragen. Wer etwa Mauritius, die Malediven oder die USA ansteuert, hat keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme. Darüber hinaus wird ein krankheitsbedingter Rücktransport grundsätzlich nicht übernommen und kann ohne Reisekrankenschutz zum finanziellen Debakel werden: Von den Malediven kostet er etwa rund 60.000 Euro.
Hochzeitsbräuche und deren Folgen
Die Mehrheit der Deutschen möchte im Kreis der Freunde im Heimatort oder dem des Partners heiraten. Hier gehören Hochzeitsbräuche wie einen Baumstamm zersägen oder der Schleiertanz, bei dem die unverheirateten Frauen versuchen, möglichst viel vom Schleier der Braut zu ergattern, traditionell dazu. Falls beim ausgelassenen Feiern etwas passiert und z.B. das Kleid der Braut in Mitleidenschaft gezogen wird, sind Gäste mit einer Privaten Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Diese schützt grundsätzlich vor Ansprüchen, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen.
(1) forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, 2014. Befragt wurden 501 unverheiratete Frauen und Männer zwischen 20 und 40 Jahren, die sich vorstellen können, zu heiraten.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-traumhochzeit
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