Scheidung: Worauf Sie bei Versicherungen achten sollten
Saarbrücken (ots)
Der Bund fürs Leben - nicht immer hält er ein Leben lang. Jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. (1) Eine Scheidung bedeutet dann Emotionen verarbeiten und bisher Gemeinsames trennen. Auch bei finanziellen Fragen wie dem Versicherungsschutz sollte man einen kühlen Kopf bewahren. CosmosDirekt erklärt, wie sich Policen an die neue Lebenssituation anpassen lassen und was man schon in glücklichen Zeiten tun kann, damit der Versicherungsschutz auch in schwierigen Zeiten nicht zum Streit-Thema wird.
Die gute Nachricht vorweg: Die Mehrheit der Ehen sind tatsächlich ein Bund fürs Leben. Für viele ist die Ehe zudem in Geldfragen ein Stabilitätsanker: 95 Prozent der verheirateten Bundesbürger bezeichnen laut einer repräsentativen forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt die feste Partnerschaft als wichtig für ihr Gefühl finanzieller Sicherheit. (2) Eine Scheidung durchtrennt dieses Sicherheitsgefüge und hinterlässt neben Trennungsschmerz nicht selten auch Geldsorgen. Silke Barth, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt, erklärt, welchen Policen und Vorsorgeformen bei einer Scheidung besondere Beachtung gelten sollte.
Getrennt vorsorgen statt gemeinsam alt werden
So schwer die Einsicht fallen mag: Um künftigem Lebensglück eine Chance zu geben, sind auch in Versicherungsfragen klare Verhältnisse von Anfang an vorteilhaft. Das gilt insbesondere für die Altersvorsorge. Tatsächlich verlassen sich dabei die meisten auf den eigenen Partner (58 Prozent). (2) "Für Paare ist eine gemeinsame Planung der Altersvorsorge empfehlenswert. Im Ergebnis sollte jedoch jeder Partner seine eigene Absicherung haben", rät Silke Barth.
Unabhängig werden und eigene Wege gehen
Verträge mit Partnertarif - zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung - enden erst, wenn die Scheidung vollzogen ist. Meist kann der Partner, auf dessen Namen der Vertrag läuft, diesen weiterführen. Der andere muss sich neu versichern. Für mindestens einen der Betroffenen steht auch ein Umzug an: Dann muss die Hausratversicherung angepasst oder neu abgeschlossen werden. Sollte eine bestehende Police durch Umzug teurer werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die Fortführung der bestehenden Police, muss auch der nach der Trennung eventuell veränderte Versicherungswert bedacht werden.
Für den anderen sorgen - auch in Zukunft?
Tiefergehende Überlegung erfordert der Umgang mit einer gemeinsamen Hinterbliebenenabsicherung: "Bei einer Scheidung sollten Paare nichts überstürzen und Verträge nicht voreilig kündigen", rät Silke Barth. In jedem Fall verdienen Lebensversicherungspolicen einen prüfenden Blick: Denn wenn nicht mehr der Ex-Partner der Begünstigte sein soll, muss der Versicherte dies seinem Anbieter mitteilen und eine andere Person benennen. Ein neuer Partner hat nicht automatisch Anspruch auf Auszahlung - als Auszahlungsberechtigter gilt zunächst, wer namentlich im Vertrag steht.
Tipp: Um den Versicherungsschutz nach einer Trennung so anzupassen, dass er für beide Partner den besten Schutz bietet, sollten Betroffene das Gespräch mit ihrem Anbieter suchen.
(1) Scheidungsstatistik des Statistischen Bundesamtes: http://ots.de/b4nIU (2) forsa-Umfrage "Arbeit, Familie, Rente - was den Deutschen Sicherheit gibt" im Auftrag von CosmosDirekt, Mai 2014. Befragt wurden 2.001 Personen in Deutschland.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-scheidung
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