"Nur eine Schramme": 37 Prozent der "Parkrempler" haben bereits einmal Fahrerflucht begangen
Saarbrücken (ots)
Wer versucht, sein Auto in eine enge Parklücke zu manövrieren, muss dabei oftmals Millimeterarbeit leisten. Leicht einschlagen, ein kleines Stück zurück, etwas vor - schnell prangt an der Stoßstange oder der Flanke des Nachbarautos eine Schramme. Je kleiner die Beschädigung, desto größer die Versuchung, einfach schnell den Ort zu verlassen? 45 Prozent der Autofahrer, die dem Nachbarauto beim Parken bereits einmal zu nah gekommen sind, haben nach eigenen Angaben jedoch gewartet, bis der Besitzer des beschädigten Wagens zurückkehrte. 30 Prozent riefen die Polizei, jeder Vierte (25 Prozent) hinterließ immerhin die Telefonnummer. Zwölf Prozent dagegen unternahmen nichts, um den Fall zu klären. (1) "Wer sich aus dem Staub macht oder nach einem Unfall nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg sowie Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung", warnt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Richtig ist: Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen", so Bärnhof.
Ergebnisse der forsa-Umfrage im Detail (Auszug)
Es haben nach dem Verursachen von Schäden an anderen Autos unternommen:
Insgesamt gewartet, bis der Autobesitzer wiederkam 45% die Polizei verständigt 30% Telefonnummer auf einem Zettel hinterlassen 25% in einem Geschäft/ Büro in der Nähe Bescheid gegeben und Kontaktdaten hinterlassen 13% nichts 12%
Basis: Befragte, die schon einmal aus Versehen einen kleinen Schaden an einem parkenden Auto verursacht haben. Prozentsumme größer 100, da Mehrfachnennungen möglich.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage unter 1.005 Autofahrern ab 18 Jahren in Deutschland, November 2014
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