Silvesternacht: Gut und sicher ins Jahr 2015 rutschen
Saarbrücken (ots)
Zehn, neun, acht... Prosit Neujahr! Böller, Raketen und Co. gehören vielerorts zum guten Ton, um das neue Jahr zu begrüßen. Ärgerlich nur, wenn die Feierlaune allzu schnell verpufft, weil ein Feuerwerkskörper jemanden verletzt oder es zu Sachbeschädigungen kommt. CosmosDirekt gibt Tipps für einen sicheren Rutsch ins neue Jahr.
Feierlaune überall: Für die meisten ist Silvester die Nacht der Nächte. Doch gerade das Hantieren mit Feuerwerkskörpern kann gefährlich werden: Allein in der Hauptstadt zählte die Feuerwehr in der Neujahrsnacht 2013/14 fast 1.700 Einsätze. (1) Dabei lassen sich viele Silvesterunfälle vermeiden. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, gibt Tipps zur Schadenverhütung und erklärt, welche Policen im Falle eines Falles helfen:
Eigene Verletzungen durch Feuerwerkskörper
"Wer die Silvesternacht gut gelaunt genießen will, sollte mit Feuerwerkskörpern achtsam sein", sagt Bernd Kaiser. Dabei gilt grundsätzlich: Nur Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind. Die Zulassungszeichen beginnen mit diesen Buchstaben, also z.B. "BAM-PII-0537". Außerdem Silvesterraketen niemals aus der Hand, sondern immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen zünden, etwa aus einem Getränkekasten mit leeren Flaschen. Kommt es dennoch zu Verletzungen, die dauerhafte körperliche Folgen nach sich ziehen, springt die Unfallversicherung im Regelfall ein.
Schäden am Haus oder in der Wohnung
"Fliegt eine Rakete ins Wohnzimmer und verursacht einen Brand, so ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der durch Feuer und Löschwasser in der Wohnung entsteht. Versichert sind alle beweglichen Gegenstände, also Möbel, Teppiche, Haushaltsgeräte, Fernseher und sonstige Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper an der Hausfassade entstehen und springt ein, wenn ein Silvesterkörper den Dachstuhl in Brand setzt", so Bernd Kaiser. Für ihn ein absolutes Tabu: Raketen aus dem Fenster oder vom Balkon abfeuern.
Schäden am Auto
Wird ein am Straßenrand abgestelltes Auto durch Knaller beschädigt, muss der "Absender" für den Schaden haften. Ist dieser unbekannt, springt die Teilkaskoversicherung ein - sie ersetzt Brand- und Explosionsschäden am eigenen Auto, jedoch keine Seng- und Schmorschäden, die durch glimmende Böller verursacht wurden. Lag Vandalismus vor, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Tipp: "Wer auf Nummer sicher gehen will, parkt sein Auto in der Garage oder in einer ruhigen Seitenstraße."
Durch Dritte verursachte Schäden
Ein unachtsamer Moment beim Bleigießen - und schon "ziert" den Teppich oder das Sofa ein Brennloch. Kein Drama, wenn derjenige, dem das Missgeschick passiert ist, eine private Haftpflichtversicherung hat, die für Sach- und Personenschäden aufkommt. Achtung: Dies gilt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden. Wirft man Böller aus "Jux und Tollerei" in einen Briefkasten und zerstört diesen, besteht kein Anspruch auf Schadenregulierung durch den Versicherer.
(1) http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=25560
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