Neues Urteil: Wann Sie am Steuer telefonieren dürfen
Saarbrücken (ots)
Wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, dürfen Autofahrer am Steuer telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az. 1 RBs 1/14).(1) Frank Bärnhof, Jurist und Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt die Details und warum Autofahrer trotzdem besser nicht am Steuer zum Handy greifen sollten.
Das OLG hob ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichts Dortmund auf und gab einem Autofahrer Recht, der gegen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro geklagt hatte. Der Mann hatte an einer roten Ampel mit seinem Handy telefoniert. Dank einer ECO Start-Stopp-Funktion seines Wagens war der Motor zum Zeitpunkt des Telefonats ausgeschaltet.
- "Dem Urteil zufolge ist es egal, ob der Motor manuell oder automatisch abgeschaltet worden ist", erklärt Frank Bärnhof. "Zudem spielt es keine Rolle, ob nur das Gaspedal betätigt werden muss, um das Auto wieder in Gang zu setzen. Maßgebend ist, dass das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist."
- Der Experte rät Autofahrern trotzdem, am Steuer generell besser nicht zum Handy zu greifen: "Schaltet die Ampel um und wird der Motor wieder gestartet, tritt die Regelung außer Kraft. Zudem lenkt das Telefonieren den Fahrer ab und erhöht somit das Unfallrisiko." Außerdem: "Wer durch die Nutzung eines Handys am Steuer abgelenkt ist, kann bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz verlieren", so Bärnhof.
(1) Oberlandesgericht Hamm, Oktober 2014
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