Vorsicht Tauwetter: Wie Schäden durch Dachlawinen versichert sind
Saarbrücken (ots)
- Grundsätzlich ist jeder für sein Eigentum selbst verantwortlich. - Bei Tauwetter sollten Hausbesitzer aufmerksam sein - und Mieter ihre vertraglichen Pflichten kennen.
Mancherorts fielen in diesem Winter beachtliche Schneemengen auf die Dächer. Setzt Tauwetter ein, rutscht die schwere Masse von dort "zu Tal". In der Stadt bedeutet das Lawinengefahr auf Bürgersteigen und Parkplätzen. Wer haftet, wenn es beim Dachlawinenabgang zu einem Schaden kommt? Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Antworten.
Was tun gegen Dachlawinen?
"Grundsätzlich gilt: Jeder steht für die Sicherheit seines Eigentums selbst in der Verantwortung", sagt Bernd Kaiser. Doch was, wenn der Schnee so hoch liegt und das Dach so glatt ist, dass der Verantwortliche nicht sofort handeln kann? Lassen die Witterungsumstände Dachlawinen befürchten, sollten Hausbesitzer Warntafeln aufstellen. Gut zu wissen: Je nach Bundesland gelten spezielle Vorschriften oder Bauordnungen. Dabei wird unterschieden nach schneearmen bzw. schneereichen Gebieten und auch nach dem Neigungswinkel von Dächern.
Wer muss Vorkehrungen treffen?
Wo konkrete Gefahr zu erkennen ist, besteht Handlungsbedarf. Ein Eiszapfen etwa, der über den Bürgersteig ragt, ist umgehend zu entfernen. Wer ein steil abfallendes Dach hat, sollte auf den unteren Schindeln ein Schneefanggitter anbringen lassen. Diese Aufgaben gehören zu den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern - ebenso wie das Schneeschieben und Streuen fällt auch das Vermeiden von Dachlawinen darunter. Doch Vorsicht: "Wer zur Miete wohnt, ist nicht automatisch frei von Verantwortung. Eventuell hat der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht vertraglich zur Sache der Hausbewohner erklärt", so Bernd Kaiser.
Wer zahlt bei einem Schaden?
Wird ein Passant von einer Dachlawine getroffen und kommt dadurch zu Schaden, ist der Eigentümer oder der Mieter haftbar - je nach Regelung im Mietvertrag. Eine private Haftpflichtversicherung schützt in diesem Fall und kommt für entstandene Schäden an Dritten auf. Wichtig: Auch wenn der Besitzer den Mietern, einem Hausmeister oder Verwalter die Verkehrssicherungspflicht übertragen hat, muss er dafür sorgen, dass die Regelung eingehalten wird. Tut er das nicht, kann auch er für Schäden an Dritten in Haftung genommen werden. Um sich davor abzusichern, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung empfehlenswert.
Autofahrer aufgepasst!
Nicht nur Fußgänger, sondern auch Autofahrer sollten bei Winterwetter umsichtig sein: Wer angesichts starker Schneefälle eine Dachlawine befürchten muss und den Wagen trotzdem unter einem Dachvorsprung abstellt, kann in Einzelfällen selbst für Schäden zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall springt die Vollkaskoversicherung ein.
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