Versicherungstipp: Anpacken statt Angst haben: Wenn Erste Hilfe gefragt ist
Saarbrücken (ots)
- Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage von CosmosDirekt mussten 19 Prozent der deutschen Autofahrer schon einmal Erste Hilfe leisten.(1) - Auch wenn sich der Gesundheitszustand des Verletzten durch die Sofortmaßnahmen verschlechtern sollte, macht sich der Ersthelfer nicht strafbar. - Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was bei einem Unfall mit verletzten Personen zu tun ist.
Erste Hilfe hat jeder Autofahrer im Theorie-Kurs bereits geleistet. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) musste stabile Seitenlage, Herzmassage und Co. aber auch schon einmal bei einem realen Unfall anwenden. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Doch wie genau gehen betroffene Verkehrsteilnehmer vor, wenn es Verletzte gibt? Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof gibt Tipps, wie man sich richtig verhält und damit Leben retten kann.
Erste-Hilfe: Was im Ernstfall zu tun ist
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist es wichtig, schnell zu handeln. Zunächst sollte der Ersthelfer die Unfallstelle absichern und sich einen Überblick verschaffen. Im nächsten Schritt sollte ein Notruf abgesetzt und erste Hilfe geleistet werden. Je nach Situation sind lebensrettende Sofortmaßnahmen anzuwenden oder weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie etwa die Versorgung von Wunden. Erste Hilfe sollte in jedem Fall schnellstmöglich geleistet werden, denn dies kann Leben retten - und das Gesetz schreibt es in Deutschland zudem vor. "Wer nicht hilft, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar", sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe."
Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen
Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Verbände anlegen - wer einen Führerschein besitzt, hat die Sofortmaßnahmen im Schnellkurs kennengelernt. Oft liegt dieser aber Jahre zurück und die Erinnerungen sind verblasst. Um im Ernstfall richtig reagieren zu können, sollten Autofahrer ihre Kenntnisse deshalb alle fünf Jahre auffrischen. Kurse können bei Wohlfahrtsverbänden und dem ADAC besucht werden.
Keine strafrechtlichen Folgen bei falscher Hilfe
Anpacken statt Angst haben - so lautet die Devise im Fall eines Unfalls. Selbst wenn es trotz der Hilfsmaßnahmen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder gar zum Tod des Verletzten kommt, machen sich Ersthelfer nicht strafbar. Das gleiche gilt, wenn der Verletzte durch die Soforthilfe weitere Körperschäden erleidet, wie etwa gebrochene Rippen durch eine Herzmassage. Von der Angst um Fehlgriffe sollten sich Ersthelfer daher nicht bremsen lassen.
Auch nach dem Erste-Hilfe-Einsatz auf der sicheren Seite
Ist die Soforthilfe erst einmal geleistet und alle Verletzten in Sicherheit gebracht, bleibt Zeit für den formalen Teil. So sollten alle Unfallbeteiligten, ob Verursacher oder Zeuge, auch den eigenen Kfz-Versicherer über den Unfall informieren, damit erste Schritte für eine Leistungsbearbeitung eingeleitet werden können. "Gerade bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist auch eine schnelle Hilfe des Versicherers wichtig. Er kann zumindest für eine finanzielle Unterstützung sorgen", sagt Frank Bärnhof von CosmosDirekt.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Auto im Alltag" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April 2017 wurden in Deutschland 1.006 Autofahrer befragt.
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