Versicherungstipp: Verkehrsregeln im Ausland: Bußgeldfrei durch den Urlaub
Saarbrücken (ots)
- 63 Prozent der deutschen Autofahrer machen sich vor Auslandsfahrten meist mit den dortigen Verkehrsvorschriften vertraut, so eine aktuelle forsa-Umfrage(1) im Auftrag von CosmosDirekt. - Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt landesspezifische Unterschiede.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das betrifft auch deutsche Urlauber, die auf ausländischen Straßen unterwegs sind. Denn dort gelten oft andere Verkehrsregeln. 63 Prozent der deutschen Autofahrer informieren sich vor Auslandsfahrten über das Verkehrsrecht ihrer Urlaubsdestination. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Tipps, worauf Urlauber achten sollten.
Licht an, Sorgen aus
Eingeschaltetes Abblendlicht am Tag ist in Deutschland keine Pflicht. In vielen anderen EU-Ländern dagegen schon, etwa in der Schweiz, Tschechien, Slowenien, Italien oder Polen. Wer die Regel missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen - in Norwegen mindestens mit 150 Euro. "Wer sich bei den ausländischen Regelungen unsicher ist, sollte das Licht lieber anschalten. So riskieren Reisende keine Geldstrafen", so Frank Bärnhof.
Warnweste: Dabei haben ist nicht alles
Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland vorgeschrieben. Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Österreich, Kroatien und Tschechien muss eine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden, sonst drohen Bußgelder. Darüber hinaus ist in vielen europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste bei Verlassen des Fahrzeuges wie beispielsweise bei einer Panne vorgeschrieben. Und dies meist auch für alle Insassen. "Es empfiehlt sich grundsätzlich eine Warnweste zu tragen, wenn man das Auto nach einem Unfall oder einer Panne verlässt. Dies kann schwere Folgeunfälle verhindern", sagt Frank Bärnhof.
Verlässliche Begleiter: Unfallbericht und Versicherungskarte
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, lässt sich mit dem Europäischen Unfallbericht ein vollständiges Protokoll anfertigen. Das Formular erfasst den Unfallhergang sowie die Namen aller Beteiligten. "Den Unfallbericht sollten Autofahrer am besten in doppelter Ausführung mitnehmen - für sich und für die Gegenpartei", empfiehlt Frank Bärnhof. Für deutsche Autofahrer im europäischen Ausland ist sie zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber es empfiehlt sich das Mitführen einer grünen Versicherungskarte. In einigen Ländern ist sie noch immer vorgeschrieben bzw. wird es besonders empfohlen, eine grüne Versicherungskarte bei sich zu haben. Bei diesen Ländern handelt es sich um Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien und Montenegro sowie Tschechien. "Die grüne Versicherungskarte ist kostenfrei bei Ihrem Versicherer erhältlich. Auf ihr sind alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versicherung vermerkt. Dadurch kann eine Schadenabwicklung im Ausland erheblich vereinfacht werden", so Frank Bärnhof.
(1) Repräsentative Umfrage "Sommer 2017" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2017 wurden in Deutschland 1.554 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, darunter 1.389 Personen, die ein Auto im Haushalt besitzen und dieses auch selbst nutzen.
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