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Versicherungstipp: forsa-Umfrage - jeder Achte saß bereits mit Flip-Flops am Steuer

Saarbrücken (ots)

Heiß, heißer, am heißesten: Bei schönem Sommerwetter sind kühle Getränke, T-Shirts und luftiges Schuhwerk angesagt - und zwar nicht nur am Badesee: Laut aktueller forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt saß jeder achte Autofahrer (15 Prozent) schon mal mit Flip-Flops am Steuer.

   - CosmosDirekt erklärt, ob es erlaubt ist, mit leichten Schlappen 
     zu fahren, in welchen Fällen ein Bußgeld droht und wann der 
     Versicherungsschutz gefährdet ist.

"Summertime and the livin' is easy" - da dürfen Riemchensandalen und Flip-Flops natürlich nicht fehlen. Nicht jeder denkt jedoch daran, vor dem Autofahren das Schuhwerk zu wechseln. Eine forsa-Umfrage für CosmosDirekt, den Direktversicherer der Generali in Deutschland, zeigt: 15 Prozent aller Autofahrer waren schon mal mit Flip-Flops am Steuer unterwegs, 16 Prozent sogar barfuß. Ist das erlaubt oder nicht? Was, wenn ein Unfall passiert? Frank Bärnhof, Jurist und Versicherungsexperte von CosmosDirekt, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema:

IST ES VERBOTEN, AM STEUER BADESCHLAPPEN ODER FLIP-FLOPS ZU TRAGEN?

"Nein, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine klare Vorgabe zur Wahl des Schuhwerks beim Autofahren. Lediglich Berufskraftfahrer müssen von Rechts wegen feste und geschlossene Schuhe tragen. Die Gefahr, abzurutschen oder sich zu verhaken, ist mit Flip-Flops jedoch groß. Deshalb besser auf Nummer sicher gehen und geeignetes Schuhwerk tragen."

WAS PASSIERT, WENN FLIP-FLOP-TRÄGER AM STEUER EINEN UNFALL VERURSACHEN?

"Kommt es zu einem Unfall, kann der Fahrer trotzdem Schwierigkeiten bekommen. Gerichte haben in ähnlichen Fällen bereits Bußgelder verhängt, da die Sorgfaltspflicht verletzt wurde (2). Autofahrer, die keine festen Schuhe tragen, nehmen das Risiko in Kauf, im Fall eines Bremsmanövers wertvolle Sekunden zu verlieren. Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, muss der Fahrer sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

IST MEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI EINEM UNFALL GEFÄHRDET?

"Verursacht ein Autofahrer Schäden an einem anderen Fahrzeug oder verletzt Personen, greift die Kfz-Haftpflicht in jedem Fall. Anders sieht es bei der Vollkasko-Police aus: Sie kommt für Beschädigungen des eigenen Fahrzeugs auf, bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistungen kürzen."

ERSATZSCHUHE IM KOFFERRAUM?

"Autofahrer sollten daher im eigenen Interesse und zum Wohl aller Verkehrsteilnehmer auf rutschiges oder offenes Schuhwerk verzichten. Auch barfuß zu fahren, ist keine sichere Alternative. Für den Fall der Fälle empfiehlt es sich, ein Paar geschlossene Ersatzschuhe im Kofferraum parat zu haben, die festen Halt geben. Diese lassen sich vor Fahrtantritt schnell wechseln."

(1)Repräsentative Trendumfrage "Sommerreisezeit 2018" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.510 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, darunter 1.331 Autofahrer. (2) Oberlandesgericht Bamberg, AZ: 2 SsOWi 577/06

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-flipflops-2018

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie hier: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen

Ihre Ansprechpartner:


Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell

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