Versicherungstipp: Vier Dinge, die es bei Roadtrips im Ausland zu beachten gilt
Saarbrücken (ots)
Vier Dinge, die es bei Roadtrips im Ausland zu beachten gilt
- 85 Prozent der deutschen Autofahrer saßen schon mal selbst im Ausland am Steuer. - Knapp jeder Vierte (23 Prozent) von ihnen macht sich vor Reisebeginn selten oder nie mit den wichtigsten Verkehrsregeln vor Ort vertraut. - Ein Versicherungsexperte von CosmosDirekt erklärt, was Reisende in anderen Ländern beachten sollten und wie man Bußgelder vermeiden kann.
Gepäck in den Kofferraum, einsteigen, losfahren: Mit dem eigenen Auto kann man sofort in den Urlaub starten. Kein Wunder, dass sich hierzulande viele für eine Reise auf vier Rädern entscheiden: 85 Prozent der deutschen Autofahrer saßen schon einmal selbst im Ausland am Steuer. (1) Von ihnen geben 77 Prozent an, sich vor Fahrten in andere Länder meistens mit den wichtigsten Verkehrsvorschriften vor Ort vertraut zu machen. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.
Gut informiert in den Urlaub
Die Umfrage zeigt jedoch auch: Knapp jeder vierte (23 Prozent) Autofahrer macht sich selten oder nie vor seiner Abreise über die wichtigsten Verkehrsvorschriften seines Urlaubslandes vertraut. Laut Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte und Jurist bei CosmosDirekt, ist diese Recherche vor Auslandsfahrten wichtig, um sich Stress und teils hohe Bußgelder zu ersparen: "In Europa gelten teils unterschiedliche Gesetze im Straßenverkehr. Wer sich frühzeitig informiert, schont Nerven und Geldbeutel. Denn: Wurde der Strafzettel aus dem Ausland früher eher als folgenloses Souvenir angesehen, werden Verkehrsdelikte heute europaweit verfolgt." Der Experte gibt Tipps, wie Autourlauber im Ausland sicher und stressfrei unterwegs sind.
1. Licht an - auch tagsüber
In vielen europäischen Ländern sind Autofahrer verpflichtet, auch tagsüber mit Licht zu fahren: etwa in Tschechien, Slowenien, Italien, Polen oder der Schweiz. Wer die Scheinwerfer nicht einschaltet, riskiert Bußgelder. In Italien (2) zahlen Autourlauber Strafen von mindestens 41 Euro, in Tschechien (3) rund 75 Euro. Um sicherzugehen, sollten Autofahrer im Ausland immer mit Licht fahren.
2. Warnweste anziehen, nicht nur dabeihaben
Auch für Warnwesten gelten je nach Urlaubsland unterschiedliche Bestimmungen. Wer Bußgelder vermeiden will, sollte die Weste immer griffbereit haben und sich in jedem Fall vorab über die vorgeschriebene Anzahl und die Tragepflicht informieren. Jeder Autoreisende, der sich beispielsweise in Frankreich außerhalb geschlossener Ortschaften im Fahrbahnbereich aufhält, muss laut Gesetz eine Warnweste tragen - oder zahlt ein Bußgeld (4) von mindestens 90 Euro.
3. Alter Führerschein gilt europaweit
Eine gute Nachricht für alle, die noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein haben: Dieser wird europaweit anerkannt. Wer bei einer Polizeikontrolle im Ausland auf die entsprechende Vereinbarung der Europäischen Kommission hinweisen will, sollte den dafür wichtigen Textauszug der EU-Entscheidung (5) in der Sprache seines Urlaubslandes dabeihaben, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.
4. Grüne Versicherungskarte und Unfallbericht mitführen
Kommt es im Auslandsurlaub zum Unfall, sind Urlauber mit dem Europäischen Unfallbericht und der Grünen Versicherungskarte auf der sicheren Seite. In der Karte sind alle wichtigen Versicherungsdaten aufgeführt, um die Schadensregulierung auch innerhalb Europas zu erleichtern. Der Europäische Unfallbericht unterstützt dabei, ein Protokoll des Unfallhergangs zu erstellen. Den Bericht gibt es beim ADAC zum kostenlosen Download.
(1) Repräsentative Trendumfrage "Sommerreisezeit 2018" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.331 Autofahrer befragt, darunter 1.126 Autofahrer, die schon einmal selbst im Ausland gefahren sind. (2) https://www.bussgeldkatalog.org/italien/ (3) www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/ lichtpflicht-tag/ (4) www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht%202015%20-%20TIB_166056.pdf (5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016D1 945&qid=1504
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