Versicherungstipp: Handy am Steuer - so kommen Autofahrer sicher ans Ziel
Saarbrücken (ots)
Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt telefonieren 12 Prozent der unter 30-Jährigen während der Autofahrt häufig mit dem Handy ohne Freisprechanlage.
- 21 Prozent der jungen Autofahrer geben sogar an, häufig während der Fahrt Nachrichten auf dem Handy zu lesen oder zu schreiben. - Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, mit welchen Bußgeldern Autofahrer bei Verstößen rechnen müssen und gibt Tipps für die sichere Fahrt.
Nur noch schnell eine Nachricht eintippen oder einen Anruf entgegennehmen: Viele Autofahrer können selbst am Steuer nicht auf ihr Handy verzichten. Wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, belegt, telefoniert ein Drittel aller Autofahrer (33 Prozent) ohne Freisprechanlage zumindest hin und wieder hinter dem Steuer, 35 Prozent lesen und schreiben zumindest hin und wieder Nachrichten auf dem Handy. "Wer sich durch Smartphone, Tablet und Co. bei der Fahrt ablenken lässt, handelt grob fahrlässig und setzt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aufs Spiel", warnt Frank Bärnhof. Der CosmosDirekt-Kfz-Versicherungsexperte und Jurist erklärt, was Autofahrer zum Thema Bußgeld und Versicherungsschutz wissen sollten.
TELEFONIEREN AM STEUER: AUCH BEIM AMPEL-STOPP VERBOTEN
Technik macht das Leben leichter, kann aber bekanntlich auch Risiken mit sich bringen. Während der Autofahrt wird das Navigationsgerät bedient oder schnell online Bescheid gesagt, dass es wegen eines Staus später wird? Gerade die jüngeren Autofahrer nutzen laut forsa-Umfrage das Handy häufiger am Steuer. 12 Prozent der unter 30-Jährigen nutzen das Handy ohne Freisprechanlage und weitere 21 Prozent der jungen Autofahrer geben sogar an, häufig während der Fahrt Nachrichten auf dem Handy zu lesen oder zu schreiben. Ablenkungen wie diese erhöhen jedoch das Risiko, einen Unfall zu verursachen. Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO § 23) regelt das Handy-Verbot daher seit Ende 2017 umfassender: Smartphone, Tablet und Co. dürfen am Steuer nur genutzt werden, wenn sie der Fahrer weder hochnehmen noch halten muss. Wer keine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzt, darf kurz während der Fahrt auf das Gerät schauen. (2) Aber: "Nehmen Autofahrer im Straßenverkehr ihre Hände vom Lenkrad, um beispielsweise das Handy zu bedienen, machen sie sich strafbar", sagt Frank Bärnhof. "Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgestellt wurde. Das Abschalten bei einer Start-Stopp-Automatik genügt hierbei nicht."
HÖHERE BUßGELDER FÜR SMARTPHONE-NUTZER
Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regelungen halten und zum Beispiel mit dem Smartphone am Ohr von der Polizei gestoppt werden, müssen seit 2017 auch mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Frank Bärnhof: "Bei Handynutzung am Steuer droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kostet es 150 Euro und zwei Punkte. Zusätzlich wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt." Bei einer Sachbeschädigung muss der Unfallfahrer 200 Euro Strafe zahlen und erhält zudem zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. (3) Für Autofahrer heißt dies jedoch nicht, dass Handy und Co. aus dem Wagen verbannt werden müssen. Moderne Technologien wie Head-up-Displays oder Sprachsteuerung sorgen dafür, dass elektronische Geräte auch während der Fahrt sicher benutzt werden können.
DIGITAL UND MOBIL: SICHERHEIT GEHT VOR!
Doch was passiert, wenn es durch den unüberlegten Smartphone-Gebrauch tatsächlich zum Unfall kommt? Frank Bärnhof erklärt die Situation aus Perspektive des Versicherers: "Wer durchs Handy am Steuer abgelenkt ist, riskiert bei einem verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach Leistungen seiner Police." Um die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte man generell am Steuer nicht zum Handy greifen.
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt. (2) Straßenverkehrsordnung §23: http://ots.de/O65mEE (3) Bußgeldkatalog 2018: www.bussgeldkatalog.org/handy/ Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-handy-am-steuer-2018 Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen/
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