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Versicherungstipp: Sicher unterwegs - was beim Überholen auf der Autobahn wichtig ist

Saarbrücken (ots)

Zeitdruck, Bequemlichkeit oder Unwissenheit? Die Regeln zum Überholvorgang auf Autobahnen werden auch schon mal missachtet.

   - Eine aktuelle forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt, dem
     Direktversicherer der Generali in Deutschland, zeigt, 9 Prozent 
     der Autofahrer würden auf der Autobahn mitunter auch rechts 
     überholen.
   - Tipps rund um regelkonformes Überholen und Auskunft über 
     Bußgelder gibt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte und 
     Jurist bei CosmosDirekt.

Kaum fährt man auf die Autobahn, beginnt der Ärger: Ein langsames Fahrzeug blockiert die mittlere Spur und ignoriert das Rechtsfahrgebot, obwohl die rechte Fahrbahn auf weite Sicht frei ist. Auf der Überholspur rauscht ein Wagen nach dem nächsten vorbei - links vorbeiziehen ist daher aussichtslos. Jetzt schnell rechts überholen? Besser nicht - denn das ist auf der Autobahn verboten. Wer sich als Autofahrer von langsameren Verkehrsteilnehmern aus der Ruhe bringen lässt, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch ein sattes Bußgeld. Was bei Überholmanövern auf der Autobahn zu beachten ist, erklärt Frank Bärnhof.

ÜBERHOLVERHALTEN DER DEUTSCHEN

Laut forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt würden 9 Prozent der Autofahrer einen langsameren Wagen auf der mittleren Fahrspur gegebenenfalls auch rechts überholen. Immerhin: 6 Prozent würden dem Fahrer vor ihnen ein Zeichen geben. Nur 3 Prozent wären bereit, sich hinter dem langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer einzuordnen und die Fahrspur nicht zu wechseln. Frank Bärnhof erklärt die Verkehrsregeln für Überholmanöver auf der Autobahn: "Generell schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, links zu überholen, das Rechtsüberholen ist auf der Autobahn verboten." Es gibt nur wenige Ausnahmen.

AUSNAHMEN BESTÄTIGEN DIE REGEL

Zwar ist es grundsätzlich verboten, auf deutschen Autobahnen rechts zu überholen, es gibt jedoch auch Ausnahmefälle. Auf einem Beschleunigungsstreifen darf man auch mal rechts schneller fahren, um in den fließenden Verkehr einzufädeln. Eigentlich handelt es sich hierbei aber nicht um einen Überholvorgang, da der Beschleunigungsstreifen nicht zur Fahrbahn gehört. Auch bei einem Stau oder zähfließendem Verkehr mit Schlangenbildung auf der linken Spur dürfen Autofahrer auf der rechten Spur vorsichtig überholen. "Allerdings nur Fahrzeuge, die nicht schneller als 60 km/h fahren und dann auch nur mit maximal 20 km/h mehr Geschwindigkeit", erklärt Frank Bärnhof. (2)

RECHTS ÜBERHOLEN KANN TEUER WERDEN

Verstößt man hingegen gegen das Verbot, auf Autobahnen rechts zu überholen, kann das unter Umständen teuer werden. "Wer auf Autobahnen verbotswidrig rechts überholt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg", weiß Frank Bärnhof. (3)

FAHRZEUGE AUF DER MITTELSPUR ÜBERHOLEN - ABER RICHTIG!

Befindet sich ein langsames Fahrzeug auf der mittleren Spur, ist es ratsam, sich etwas zurückfallen zu lassen - und erst dann einen Fahrspurwechsel auf die linke Spur vorzunehmen, um den anderen Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß zu überholen. Selbstverständlich inklusive regelmäßigem Blick in den Rückspiegel, korrektem Blinkersetzen und ausreichendem Abstand. "Um nicht sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, sollten Autofahrer grundsätzlich von einem verbotswidrigen Rechtsüberholen auf der Autobahn absehen", sagt Frank Bärnhof.

(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt.

(2) Bußgeldkatalog: www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen

(3) Bußgeldkatalog: www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-ueberholen-autobahn

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen

Ihre Ansprechpartner:


Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell

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