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Bonpflicht & Co. - das Geschäft mit den Kassensystemen

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Lübeck, Januar 2020. Seit dem 22. Dezember 2016 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossene Sache. Daraus geht hervor, dass ab dem 01. Januar 2020 Unternehmen mit elektronischen Kassen jeden Geschäftsvorfall einzeln erfassen und abrechnen müssen. Einzelhandel und Konsumenten reagieren genervt auf die Verordnung, für Kassenhersteller und Co. tun sich Baustellen auf. Ein Blick auf den Kassensystem-Markt zeigt die Schwierigkeiten, aus der Bonpflicht resultierende Anforderungen zu erfüllen. Wie die Wirtschaft auf das Thema reagiert, zeigt die Analyse von Wirtschaftsinformationsanbieter databyte.

Zur Kasse gebeten

Mit Inkrafttreten der Verordnung begann das stetige Ausdrucken von Kassenbons, auch wenn der Kunde diese zurückweist oder wegwirft. Zur Sicherstellung müssen elektronische Kassensysteme über eine durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Deutsche Hersteller von Kassensystemen konnten diese bisher jedoch nicht zur Verfügung stellen, beziehungsweise liegen erste Zertifizierungen erst seit Januar 2020 vor.

Alternativ zum gedruckten Bon können Käufer Belege per App oder E-Mail erhalten. Dazu benötigen sie jedoch eine entsprechende App oder müssen ihre Mailadresse an der Kasse hinterlegen. Keine dieser Optionen ist DSGVO-konform. Eine Diskussion über die Effizienz dieser Regelung, deren Umweltbelastung und Datenschutzkonformität begann erst mit Inkrafttreten der Verordnung, drei Jahre nach dem Beschluss. Der Bundesrat legte damit 2016 einen neuen Standard für den Umgang mit Kassensystemen fest und die Wirtschaft reagierte: Auf einen ohnehin hohen Wert von 28 Unternehmensneugründungen im Bereich Kassensysteme im Jahr 2016 folgten 2017, also nach direktem Bekanntwerden der Veränderung, 33 frische Firmen - die bislang höchste Anzahl an Neugründungen in diesem Sektor. In den beiden darauf folgenden Jahren fiel die Gründungszahl jedoch wieder auf 26 und 23 neue Eintragungen im Handelsregister ab. Derzeit beträgt die Gesamtanzahl an deutschen Kassensystem-Unternehmen 520. Es bleibt abzuwarten, ob das Jahr der direkten Konfrontation von Gesetzgebung und Handel wirtschaftliche Lösungen bereithält.

Abrechnung

Die meisten Firmen für Kassensysteme beherbergen nur maximal zehn Arbeitnehmer: 286 von gesamt 520 Unternehmen. Es folgen 26 Firmen, die zwischen 11 und 20 Mitarbeiter beschäftigen. Auf den Ebenen 101 bis 200, 201 bis 350 und 351 bis 500 Angestellte rangiert jeweils nur ein Unternehmen. Die Mitarbeiterzahlen korrelieren jedoch nicht mit den Umsätzen: 52 von ihnen geben an zwischen 250.000 und 500.000 Euro pro Jahr zu erwirtschaften. Die Anzahl von Betrieben mit bis zu einer Millionen Euro Umsatz liegt bei 43. Die nächsten beiden Stufen bis fünf Millionen Euro beinhalten 49 deutsche Kassen-Firmen. Auf der Höhe 50 bis 100 Millionen und darüber tummeln sich bloß noch zwei Firmen. Das Jahr wird zeigen, ob aus diesen hohen Umsätzen vermehrt Einstellungen folgen, besonders da in den Bereichen der Nachrüstung und IT extremer Nachholbedarf besteht. Händler bleiben nur noch bis Ende September 2020 von Bußgeldern für die Verwendung von Kassen ohne TSE oder den inkorrekten Umgang mit Kundenbelegen verschont. Der Markt muss also schnell technologisch und logistisch aufholen, damit Einzelhändler nicht gegen Auflagen verstoßen.

Über databyte

Die databyte GmbH ist Anbieter einer innovativen Online-Applikation und verfügt mit rund 6 Millionen Firmenadressen und über 100 Millionen Einzelinformationen über eine der umfangreichsten Datenbanken für deutsche Wirtschaftsinformationen.

Unter databyte.de werden in einer Online-Anwendung Handelsregisterinformationen, Firmenprofile, Gewerbedaten sowie Bonitätsauskünfte tagesaktuell veröffentlicht. Die Produkte und Dienstleistungen von databyte bieten eine hohe Markttransparenz und werden genutzt für Unternehmensrecherchen, Kundenstamm-Monitoring, Forderungsmanagement und Neukundengewinnung. Im Rahmen der Datenverarbeitung legt databyte besonderen Wert auf die Einhaltung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die selektierbaren Informationen sind ausschließlich für Gewerbetreibende abrufbar und bedürfen einer vorausgegangenen verifizierten Anmeldung. Weiterführende Informationen liefert www.databyte.de

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