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AGRANA Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
25. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Montag, dem 02. Juli 2012, um 11.00 Uhr,
im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Straße 1, Veranstaltungssaal 0.1

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses und
   des Konzernabschlusses zum 29.02.2012 sowie des zusammengefassten
   Lageberichts samt Corporate Governance-Bericht und des Berichts des
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011/2012

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
   Geschäftsjahr 2011/2012

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2011/2012

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2011/2012

6. Neuwahl des Aufsichtsrats

7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
   Geschäftsjahr 2012/2013

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 11. Juni 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:

Jahresabschluss,

 - Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
 - Vorschlag für die Gewinnverwendung,
   Corporate Governance-Bericht,
 - Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012;
 - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
 - Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
   Personen gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
 - Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
 - Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
 - vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 11. Juni 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 21. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 1 21137 12940 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail  gertraud.woeber@agrana.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-
Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie bis 29. Juni 2012 an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 1 21137 12940 oder per E-
Mail  gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Neuwahl in den Aufsichtsrat
(Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens
1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 21. Juni 2012 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2
AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.agrana.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.
Juni 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post:   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

(in Schriftform  z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
gem. § 886 ABGB) Generalsekretärin
                 Donau-City-Straße 9
                  1220 Wien
Per Telefax:     +43 (1) 8900 500 - 58

Per E-Mail:  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
                 Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich
unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).


Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
 - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000603709,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 22. Juni 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Ein Muster der Depotbestätigung wird im Internet unter www.agrana.com zur
Verfügung gestellt.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen,
da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb, da AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft bei
den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute hievon aber
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post:   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

(in Textform)    z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
                 Generalsekretärin
                 Donau-City-Straße 9
                 1220 Wien
Per Telefax:     +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail:  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
             Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
            am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrana.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 29. Juni 2012 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.


Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040 Stückaktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden
gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.


Wien, im Juni 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG
Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:  hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Christine Göller
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:christine.goeller@agrana.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             Donau-City-Straße 9
             A-1220 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12045
Email:        info.ab@agrana.com
WWW:      www.agrana.com
Branche:     Nahrungsmittel
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: AGRANA Beteiligungs-AG, übermittelt durch news aktuell

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