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Kölner Gratiszeitungen: Schibsted Konzern muss 200 000 Mark Ordnungsgeld zahlen

Hamburg (ots)

In der Auseinandersetzung um die Kölner
Gratiszeitungen hat das Landgericht Berlin auf Antrag des Axel
Springer Verlages dem norwegischen Schibsted Konzern mit Beschluss
vom 25. Januar 2000 ein empfindliches Ordnungsgeld in Höhe von 
200 000 Mark auferlegt.
Nach Ansicht des Gerichts war ein Ordnungsgeld in dieser Höhe
anzusetzen, da Schibsted offenkundig und nachhaltig das gerichtliche
Verbot missachtete.
Schibsted war durch einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 1999
unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel auf Antrag des Axel
Springer Verlages untersagt worden, unter dem Titel "20 Minuten Köln"
und/oder einem anderen Titel ein montags bis freitags erscheinendes
Presseerzeugnis mit einem Inhalt wie und in der Aufmachung einer
Tageszeitung mit überregionalen und regionalen Nachrichten
unentgeltlich zu verbreiten und/oder abgeben zu lassen.
Ungeachtet dieses gerichtlichen Verbotes, das vom Berliner
Landgericht in einer Widerspruchsverhandlung am 4. Januar 2000
bekräftigt wurde, hatte Schibsted die Verbreitung von "20 Minuten
Köln" fortgesetzt und erst als Reaktion auf die Bestätigung des
gerichtlichen Verbots vom 4. Januar 2000 das Erscheinen vorerst
eingestellt.
Für weitere Informationen steht Ihnen Edda Fels zur Verfügung.
   Telefon: (0 40) 3 47-2 20 71
   E-Mail:  efels@asv.de
Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de
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