Stellungnahme zum Verfahren Hans-Christian Ströbele gegen WELT am SONNTAG
Berlin/Hamburg (ots)
Richtig ist, dass Ströbele in diesem Verfahren (Az: 27.O.132/01) lediglich einen Teilsieg errungen hat. In einem wesentlichen Punkt wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben. WELT am SONNTAG darf nun wieder verbreiten, dass Ströbele sich bei der Verteidigung von Terroristen durch das DDR-Regime habe unterstützen lassen.
Im Bezug auf die anderen Punkte steht eine Begründung des Urteils noch aus. Der Axel Springer Verlag erwägt, Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, wartet jedoch für eine konkrete Prüfung die Urteilsbegründung ab.
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