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COMPUTERBILD enthüllt: Standortkennung von Handys werden bei Mobilfunk-Netzbetreibern Monate gespeichert

Hamburg (ots)

Mobilfunk-Netzbetreiber protokollieren auch die
Standorte von Handy-Telefonierern - die Daten werden mitunter erst
Monate später gelöscht. Polizei und Staatsanwaltschaft können die
Daten auf Anfrage problemlos einsehen - egal, ob es sich um
Bagatelldelikte oder Kapitalverbrechern handelt. Das berichtet
COMPUTERBILD in seiner neusten Ausgabe, ab 21. Mai 2001 im Handel.
E-Plus bestätigte gegenüber COMPUTERBILD, dass die Kennung der
verwendeten Basisstation gespeichert wird. D2-Vodafone-Sprecher
Matthias Andreesen dementiert diese Praxis: "Wir speichern keine
Daten über den Aufenthaltsort von Handys, auch nicht bei den
Gesprächsdaten."
COMPUTERBILD liegt dagegen eine Ermittlungsakte vor, die beweist,
dass von Netzbetreiber D2 Standort-Informationen bei jedem Gespräch
gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weiter gereicht wurden.
Datenschützer halten diese "Sammelleidenschaft" für rechtswidrig.
Peter Büttgen, Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz: "Das
Speichern der Standortkennung ist grundsätzlich unzulässig, sofern
dies für die Abrechnung nicht zwingend notwendig ist. Die
Standortdaten sind spätestens am Tag nach Ende der Verbindung zu
löschen."
Doch für die gesetzlichen Bestimmungen scheinen sich die
Netzbetreiber nicht zu interessieren. Und Polizei und
Staatsanwaltschaft tolerieren offenbar die Missstände, weil sie ein
großes Interesse haben, sich aus dem Datenvorratslager der
Mobilfunkanbieter zu bedienen.
Für Rückfragen: 
Michael Dunker, 
Redaktion COMPUTERBILD
Telefon: (0 40) 3 47-2 75 85
Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de abgerufen
werden.

Original-Content von: Axel Springer SE, übermittelt durch news aktuell

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