COMPUTERBILD enthüllt: Standortkennung von Handys werden bei Mobilfunk-Netzbetreibern Monate gespeichert
Hamburg (ots)
Mobilfunk-Netzbetreiber protokollieren auch die Standorte von Handy-Telefonierern - die Daten werden mitunter erst Monate später gelöscht. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten auf Anfrage problemlos einsehen - egal, ob es sich um Bagatelldelikte oder Kapitalverbrechern handelt. Das berichtet COMPUTERBILD in seiner neusten Ausgabe, ab 21. Mai 2001 im Handel.
E-Plus bestätigte gegenüber COMPUTERBILD, dass die Kennung der verwendeten Basisstation gespeichert wird. D2-Vodafone-Sprecher Matthias Andreesen dementiert diese Praxis: "Wir speichern keine Daten über den Aufenthaltsort von Handys, auch nicht bei den Gesprächsdaten."
COMPUTERBILD liegt dagegen eine Ermittlungsakte vor, die beweist, dass von Netzbetreiber D2 Standort-Informationen bei jedem Gespräch gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weiter gereicht wurden.
Datenschützer halten diese "Sammelleidenschaft" für rechtswidrig. Peter Büttgen, Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz: "Das Speichern der Standortkennung ist grundsätzlich unzulässig, sofern dies für die Abrechnung nicht zwingend notwendig ist. Die Standortdaten sind spätestens am Tag nach Ende der Verbindung zu löschen."
Doch für die gesetzlichen Bestimmungen scheinen sich die Netzbetreiber nicht zu interessieren. Und Polizei und Staatsanwaltschaft tolerieren offenbar die Missstände, weil sie ein großes Interesse haben, sich aus dem Datenvorratslager der Mobilfunkanbieter zu bedienen.
Für Rückfragen: Michael Dunker, Redaktion COMPUTERBILD Telefon: (0 40) 3 47-2 75 85
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