COMPUTER BILD: Musik-CDs trotz Kopierschutz legal brennen
Hamburg (ots)
Musik-CDs dürfen auch dann kopiert werden, wenn sie mit einem Kopierschutz versehen sind. Das berichtet die Zeitschrift COMPUTER BILD in der neusten Ausgabe (ab Montag, 6. Mai, im Handel).
Der Medienrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Rupert Vogel: "Privatpersonen dürfen von urheberrechtlich geschützten Werken, also auch von Musik, einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch herstellen - laut Paragraph 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz." Das gelte auch für kopiergeschützte CDs. Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale bestätigt: "Das Gesetz erlaubt, Kopien zur privaten Benutzung herzustellen. Und zwar unabhängig davon, ob die CD kopiergeschützt ist."
Rechtsanwalt Dr. Rupert Vogel erklärt weiter: "Als Vorlage für eine Kopie darf nur eine legale CD verwendet werden. Private Kopien, die von Raubkopien angefertigt werden, gelten weiterhin als Raubkopien. Das heißt: Illegal aus dem Internet überspielte Musik bleibt illegal." Es sei allerdings nicht erforderlich, dass die Vorlage dem Kopierenden gehört. Dr. Vogel: "Auch von Freunden oder Verwandten geliehene Musik-CDs dürfen kopiert werden. Man darf sich die Kopie sogar von einem Freund anfertigen lassen." Geld dürfe dafür aber nicht genommen werden.
Seit Anfang 2000 schützt die Musikindustrie ihre CDs mit verschiedenen Kopierschutz-Systemen. So soll das Problem der Raubkopien eingedämmt werden. Bis Ende 2001 wurden rund sieben Millionen kopiergeschützte Silberscheiben in den Handel gebracht.
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