Niederlage für Lafontaine vor Gericht: BILD am SONNTAG darf weiter behaupten, daß Lafontaine lügt
Berlin (ots)
Das Berliner Landgericht hat am 13. September 2005 den Antrag von Oskar Lafontaine auf Erlaß einer einstweiligen Unterlassungsverfügung zurückgewiesen. Lafontaine wollte damit BILD am SONNTAG verbieten lassen, zu schreiben, er hätte im Zusammenhang mit der Privatjet-Affäre gelogen. Der Beschluß des Gerichts bedeutet, daß BILD am SONNTAG weiterhin behaupten darf, daß Lafontaine lügt.
BILD am SONNTAG-Chefredakteur Claus Strunz: Die Gerichtsentscheidung zeigt, daß Oskar Lafontaine mit seiner Version der Affäre das Gericht nicht überzeugen konnte. Neben seiner fehlenden Entgegnung zum Kern unserer Berichterstattung deuten wir den Beschluß als einen Beleg für die Richtigkeit unserer Darstellung.
Zum Hintergrund: Lafontaine hatte auf einem Parteitag der Zeitung BILD am SONNTAG vorgeworfen, daß sie über ihn Lügen verbreiten würde. Dabei ging es um ein BamS-Wählerforum, zu dem Lafontaine nicht erschien. In seiner Rede behauptete Lafontaine, BILD am SONNTAG habe ihm eine Privatmaschine angeboten. Er selbst habe keine solche gefordert. Nach diesen wahrheitswidrigen Behauptungen von Lafontaine stellte BILD am SONNTAG am 28. August 2005 unter der Überschrift Lafontaine lügt! den Sachverhalt minutiös dar und zeigte damit, daß Lafontaine nicht die Wahrheit sagt.
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