Jürgen Trittin unterliegt BILD
Berlin (ots)
In der Auseinandersetzung über die Berichterstattung von BILD zur Benzinpreisentwicklung hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Niederlage erlitten. In einer Pressemitteilung hatte sein Ministerium behauptet, BILD habe Äußerungen des Bundesumweltministers wissentlich verkürzt. Diese Behauptung aufrechtzuerhalten und zu verbreiten, wurde vom Landgericht München per einstweiliger Verfügung untersagt, die Vollstreckung hieraus auf entsprechenden Antrag des Ministeriums aber zunächst eingestellt.
Diese vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ändert jedoch nichts daran, daß die einstweilige Verfügung das Bundesumweltministerium nach wie vor bindet. Dies sieht das Bundesumweltministerium offensichtlich anders. In einer weiteren Pressemitteilung vom gestrigen Tag meint das Ministerium, die BILD- Redaktion sei vor Gericht gescheitert.
Diese Äußerung hat das Landgericht München dem Ministerium mit einer weiteren einstweiligen Verfügung vom heutigen Tag untersagt. Das Gericht hat dem Bundesumweltministerium ferner untersagt, in seiner Pressemitteilung den Eindruck zu erwecken, Beweggrund für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung seien zwei Unterlassungsverfügungen des Landgerichts Berlin gegen BILD gewesen.
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