DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
OLG rückt Maßstäbe für Vermögensberatung wieder angemessen zurecht
Frankfurt/Main (ots)
Die gegen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main eingelegte Berufung war für unsere Gesellschaft, die Deutsche Vermögensberatung AG, erfolgreich. Das Oberlandesgericht hat jetzt das Urteil des Landgerichts nach Inhalt und Begründung erheblich abgeändert.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in seiner Entscheidung vom 23.06.2000 unser Unternehmen verurteilt, an eine Kundin einen Betrag von rund 22.000,- DM zu zahlen.
Diese Kundin hatte Anteile eines Aktienfonds - entgegen dem dringenden Rat unserer Beraterin - zu einem Zeitpunkt verkauft, als der Kurs auf dem Tiefpunkt seiner Entwicklung war. Dadurch hatte die Frau den Betrag von jenen 22.000,00 DM verloren.
Nach der jetzt getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muß die Kundin die Hälfte ihres Kursverlustes selbst tragen.
Damit zeigt sich, daß die im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Urteil gegen unsere Gesellschaft in der Presse erhobenen Vorwürfe nicht aufrecht erhalten werden können.
Es ist gut, daß das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die Maßstäbe für Vermögensberatung wieder angemessen zurechtrückt.
Unsere Gesellschaft wird auch in Zukunft das Vertrauen ihrer über 3 Mio. Kunden rechtfertigen. Die hohen Aufwendungen unserer Gesellschaft für die Schulungen unserer Berater und die Leistungen unserer renommierten Produktpartner werden auch in Zukunft für eine hervorragende Qualität unserer Beratungsleistungen sorgen.
Leider hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in seiner Urteilsbegründung zum Nachteil unserer Gesellschaft eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Argumenten übergangen. Es ist aber aus formalen Gründen - der Streitwert des Verfahrens ist nicht hoch genug - nicht möglich, den Bundesgerichtshof anzurufen.
Ansprechpartner: Richard Kiefer Tel.: 069/2384-365, Fax: -570 Richard.Kiefer@dvag.com oder Franz Froessl Tel.: 069/2384-471, Fax: -570 Franz.Froessl@dvag.com
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