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Ärger mit Handwerkern: Keine Angst vor Rechtsstreitigkeiten
Die DVAG sagt, wann eine Rechtsschutzversicherung hierbei greift (BILD)

Ärger mit Handwerkern: Keine Angst vor Rechtsstreitigkeiten / Die DVAG sagt, wann eine Rechtsschutzversicherung hierbei greift (BILD)
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Frankfurt (ots)

Im Herbst beginnt die Heizungsperiode - und manch einer merkt jetzt, dass die Heizanlage erst wieder auf Vordermann gebracht werden muss. Um so ärgerlicher ist es, wenn der gerufene Handwerker anstatt zu helfen, die Heizung beschädigt oder scheinbar ungerechtfertigte Leistungen abrechnen möchte. In diesem Fall ist Ärger vorprogrammiert. Glücklich, wer sich hier rechtlich gut abgesichert weiß: "Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die anwaltliche Unterstützung und fängt somit sowohl die finanzielle Belastung als auch die nervliche ab", so die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Die DVAG erklärt, wann eine private Rechtsschutz-Police beim Streit mit dem Handwerker hilft.

Der Privat-Rechtsschutz greift generell bei Streitfällen mit Handwerkern, wenn es sich um klassische Aufträge wie das Reparieren der Heizung, einer kaputten Waschmaschine oder eines verstopften Rohres handelt. "Wenn mal etwas schief läuft, sind über den Privat-Rechtsschutz bei den verschiedensten Arbeiten rund ums Haus vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern abgesichert", so die DVAG-Fachleute. Wichtig: Handwerkliche Maßnahmen im Rahmen eines Neubaus oder eines genehmigungspflichtigen Umbaus bleiben bei klassischen Rechtsschutzverträgen außen vor ("Baurisikoausschluss"). Um seinen individuellen Rechtsschutzbedarf zu erfassen und genau zu klären, welche Fälle inbegriffen sind, ist es immer besser, sich in einem persönlichen Gespräch von einem Vermögensberater professionell beraten zu lassen.

"Wer sich für eine Rundum-Absicherung entscheidet, ist für verschiedenste Rechtsfälle im Alltag bestens abgesichert", sagen die Experten der DVAG. Bei dem Advocard-360 Grad-Rechtsschutz beispielsweise ist der Versicherte allzeit geschützt, egal ob Ärger mit dem eigenen Arbeitgeber, dem Haus, dem Nachbarn, im Straßenverkehr oder auf Reisen. Zusätzlich kann man sich über die telefonische Rechtsberatung schnell und einfach einen rechtlichen Rat für das weitere Vorgehen einholen, ohne dass bereits eigene Kosten entstehen. Oft werden dadurch schon viele Unsicherheiten geklärt und ein Rechtsstreit kann vermieden werden.

Fällt der streitige Fall in einen nicht versicherbaren Bereich, wie zum Beispiel alles im Zusammenhang mit einem Neubau, hilft der Advocard-360 Grad-Rechtsschutz sogar hier und trägt anwaltliche Kosten bis zu 1.000 EUR im Jahr - ohne Wenn und Aber.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung fast 6 Millionen Kunden rund um die Themen "Vermögen planen - Vermögen sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1.111,1 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von über 171,1 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter http://www.dvag-aktuell.de.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127,
Fax: 069-2384-804

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