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Feuer und Flamme: Raketen und Böller nur an Silvester und Neujahr erlaubt
R+V-Infocenter: Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels muss angemeldet werden - Bußgeld möglich

Wiesbaden (ots)

Sie sind der Höhepunkt der Silvesternacht: bunte Raketen und laute Böller. Zwischen dem 29. und 31. Dezember stürmen Verbraucher in die Geschäfte und decken sich mit Feuerwerkskörpern ein. Doch warum nicht einfach ein paar Raketen für den nächsten runden Geburtstag oder eine Hochzeit im Sommer aufheben? "Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden", warnt Brandinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer zu anderen Gelegenheiten ein Feuerwerk plant, benötigt eine Genehmigung - ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Den schriftlichen Antrag sollten die Feuerwerk-Fans rund vier Wochen vor dem geplanten Termin stellen. Zuständig sind Ordnungs- oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Neben Anlass und Zeitpunkt des Festes verlangen die Behörden auch Angaben zur Art des Feuerwerks und der Umgebung. "Die Chance auf eine Erlaubnis steigt, wenn das Feuerwerk abseits von Gebäuden und Bäumen liegt", so R+V-Experte Brüning. Aussichtslos ist ein Antrag dagegen in der Nachbarschaft von Krankenhäusern, Alters- oder Kinderheimen. Mitunter ziehen die Behörden auch die Feuerwehr hinzu, die den Ort prüft oder für die Zeit des Feuerwerks eine Brandsicherheitswache stellt - auf Kosten des Antragstellers.

Feuerwerkskörper trocken lagern

Um Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden, müssen die Knall- und Leuchtkörper richtig gelagert werden. "Sie sollten nicht in der Nähe von Heizkörpern oder sonstigen Wärmequellen liegen, die als Zündquelle fungieren können - aber trotzdem unbedingt trocken", so R+V-Experte Brüning. "Wenn Schwarzpulver feucht wird, brennt es nicht mehr so ab wie vorgesehen." Mögliche Folge: Die Raketen steigen nicht mehr richtig hoch und brennen deshalb immer noch, wenn sie zu Boden fallen. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper können nachglimmen und auch später noch unerwartet zünden.

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de

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